Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz

JABG

§ 3 Außerkrafttreten

§ 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

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§ 2