Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abgeordnetengesetz
AbgG§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag regeln sich nach den Vorschriften des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes.
Einzelnorm
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abgeordnetengesetz
AbgGErwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag regeln sich nach den Vorschriften des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes.
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