Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021
GlüStV 2021§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 9. Februar 2021
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 711.8 KB
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