Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2017/2018

HG 2017/2018

§ 4 Sonstige Gewährleistungen

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, in den Jahren 2017 und 2018 zur Absicherung von Risiken aus der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dem Land Brandenburg sowie der „Heinz Sielmann Stiftung“ zur Übertragung der gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzfläche „Storkow“ eine Gewährleistung bis zur Höhe von 5 000 000 Euro zu übernehmen.

Einzelnorm

§ 3 § 5