Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2019/2020

HG 2019/2020

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

13 629 071 100 Euro für das Haushaltsjahr 2019,

15 215 633 100 Euro für das Haushaltsjahr 2020.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

3 583 144 100 Euro für das Haushaltsjahr 2019,

3 428 070 600 Euro für das Haushaltsjahr 2020.

Einzelnorm

§ 2