Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2019/2020

HG 2019/2020

§ 4 Sonstige Gewährleistungen

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, auf Grundlage einer von der Landesregierung zu beschließenden Entschädigungsregelung Gewährleistungen zur Entschädigung bei der Errichtung und Flutung von Flutungspoldern und bei Deichrückverlegungen des Landes im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms bis zur Höhe von 170 000 000 Euro einzugehen.

Einzelnorm

§ 3 § 5