Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2000/2001
HG 2000/2001§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 wird in Einnahmen
und Ausgaben festgestellt auf:
19 690 954 400 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr
2000,
19 516 488 200 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr 2001.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgestellt auf:
4 090 856 200 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr
2000,
3 488 658 100 Deutsche Mark für das Haushaltsjahr 2001.