Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2008/2009
HG 2008/2009§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz
als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die
Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:
10 242 685 900 Euro für das Haushaltsjahr 2008,
10 052 966 600 Euro für das Haushaltsjahr 2009.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:
2 045 001 300 Euro für das Haushaltsjahr 2008,
1 982 685 200 Euro für das Haushaltsjahr 2009.