Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2008/2009
HG 2008/2009§ 10 Industrieansiedlungsverträge
Soweit die
veranschlagten Ausgaben bei voller Ausschöpfung der Deckungsfähigkeit und die
Verpflichtungsermächtigungen nicht ausreichen, Industrieansiedlungsverträge mit
finanziellen Verpflichtungen für das Land abzuschließen, ist das Ministerium für
Wirtschaft ermächtigt, über Industrieansiedlungsverträge zu verhandeln und – bei
Zustimmung des Ministeriums der Finanzen und nach Einwilligung des Ausschusses
für Haushalt und Finanzen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaft des
Landtages – zusätzliche Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen.