Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2013/2014

HG 2013/2014

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage

beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und

2014 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

10 318 623 500 Euro für das Haushaltsjahr 2013,

10 469 231 300 Euro für das Haushaltsjahr 2014.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

1 989 575 700 Euro für das Haushaltsjahr 2013,

1 369 692 800 Euro für das Haushaltsjahr 2014.

§ 2