Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2013/2014
HG 2013/2014§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage
beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und
2014 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:
10 318 623 500 Euro für das Haushaltsjahr 2013,
10 469 231 300 Euro für das Haushaltsjahr 2014.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:
1 989 575 700 Euro für das Haushaltsjahr 2013,
1 369 692 800 Euro für das Haushaltsjahr 2014.