Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2013/2014
HG 2013/2014§ 20 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1.
Januar 2013 in Kraft.
Potsdam, den 18. Dezember
2012
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
Anlage
Haushaltsplan des Landes Brandenburg
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Gesamtplan
I. Haushaltsübersicht
A. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne
B. Zusammenfassung der Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne
und deren Inanspruchnahme
II. Finanzierungsübersicht
III. Kreditfinanzierungsplan