Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft
Landwirtschaftsstaatsvertrag§ 1
Dem in Berlin und Potsdam am 10. Juli 2020 und am 3. August 2020 unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm