Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Arbeitszeitverordnung

AZV

§ 6 Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung

Die Verteilung der bei Teilzeitbeschäftigung zu erbringenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange festzulegen.

§ 5 § 7