Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Arbeitszeitverordnung
AZV§ 6 Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung
Die Verteilung der bei Teilzeitbeschäftigung zu erbringenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange festzulegen.