Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen
BOP§ 49 Fahrten mit Nebenfahrzeugen
Fahrten mit Nebenfahrzeugen sind in der Dienstordnung zu regeln.
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BOPFahrten mit Nebenfahrzeugen sind in der Dienstordnung zu regeln.