Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
GKL-StV§ 3 Organe
Die Organe der Anstalt sind:
die Versammlung der Trägerländer,
der Vorstand.
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GKL-StVDie Organe der Anstalt sind:
die Versammlung der Trägerländer,
der Vorstand.