Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg

rbb-Staatsvertrag

§ 44 Interne Revision

Die interne Revision des Rundfunk Berlin-Brandenburg ist sachlich und personell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben entsprechend den Grundprinzipien und Standards für die berufliche Praxis einer solchen Stelle effektiv und unabhängig wahrnehmen kann. Die Leitung der internen Revision berichtet regelmäßig, mindestens jährlich, an den Verwaltungsrat über die Prüfungsergebnisse und den Umsetzungsstand von Empfehlungen. Weitere Einzelheiten regelt die Revisionsordnung.

§ 43 § 45