Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes

BewG§55Abs3/4DV

§ 4

Die in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.

§ 3 § 5