Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
BinSchAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin wird gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.