Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
BinSchAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
BinSchAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.