Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachV§ 28 Folgen fehlender Angaben
Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 27 nicht enthalten.
Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachVZertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 27 nicht enthalten.