Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachV§ 29 Gültigkeit der Zertifikate
Zertifikate sind für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Zertifikates gültig.
Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachVZertifikate sind für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Zertifikates gültig.