Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft.

§ 4 § 6