Gesetze / Coronavirus-Schutzverordnung
CoronaSchV§ 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, ansonsten spätestens mit Ablauf des 6. Januar 2021 außer Kraft.