Gesetze / Datentransparenzverordnung
DaTraV§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung regelt das Nähere zur Wahrnehmung, Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Gesetze / Datentransparenzverordnung
DaTraVDie Verordnung regelt das Nähere zur Wahrnehmung, Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.