Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
Dig/PrintMedAusbV 2013§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
Dig/PrintMedAusbV 2013Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.