Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische-Geldstrafenvollstreckungs-Akten-Verordnung

eGSVAktV

§ 6 Barrierefreiheit

Elektronische Vollstreckungshefte und Verfahren zur Führung und Bearbeitung von elektronischen Vollstreckungsheften sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

§ 5 § 7