Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische Steuerstraf- und Bußgeldaktenverordnung

eSuBV

§ 6 Barrierefreiheit

Elektronische Akten sowie Verfahren zur Führung und Bearbeitung elektronischer Akten sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

§ 5 § 7