Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische Steuerstraf- und Bußgeldaktenverordnung

eSuBV

§ 5 Datenschutz und Datensicherheit

Die aktenführende Stelle hat als verantwortliche Stelle zu gewährleisten, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen getroffen werden.

§ 4 § 6