Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin
FeinOAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin
FeinOAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.