Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Arbeitseinheiten wissenschaftlicher Einrichtungen, die in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder pathogenen Mikroorganismen arbeiten.