Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz SVG § 16 Berechnung des Ruhegehalts Historische Fassung — Stand 16.08.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.