Gesetze / Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag
UWG/EinigVtrEÜbV§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.