Gesetze / Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag

UWG/EinigVtrEÜbV

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

§ 1