Gesetze / Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung VZVV § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 30.06.2020 bis 29.09.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 30. September 2020 außer Kraft.