Gesetze / Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung VZVV § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 29.09.2020 bis 01.01.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.