Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz ZFdG § 6 Weisungsrecht Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Das Zollkriminalamt kann den Zollfahndungsämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben fachliche Weisungen erteilen.