BGH Beschluss vom 29.03.2007 – IX ZR 102/06
IX. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
29. März 2007
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter und Vill, die Richterin Lohmann und
den Richter Dr. Detlev Fischer
am 29. März 2007
beschlossen:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem
Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom
17. Februar 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf
143.327,10 Euro festgesetzt.
Gründe
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die
Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).
Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, regelmäßig die Zeitschrift "Capi-
tal" zu lesen. Der Bundesgerichtshof hat eine Verpflichtung des Steuerberaters
erwogen, Entwicklungen des Steuerrechts auch in der Tagespresse zu verfol-
gen, wenn Fachzeitschriften nicht die notwendige Aktualität verbürgen (Urt. v.
15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, NJW 2004, 3487). Ein nur alle zwei Wochen er-
scheinendes Anlegermagazin ist keine wesentliche Informationsquelle in die-
sem Sinne.
Etwaige Ansprüche der Klägerin sind außerdem verjährt (§ 68 StBerG).
Die Steuerbelastung, derentwegen die Klägerin Schadensersatz verlangt, ist mit
der Bestandskraft des Steuerbescheides endgültig geworden. Dass der Scha-
den erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März
2004 als solcher erkennbar wurde, ändert daran nichts; denn die Verjährungs-
frist des § 68 StBerG begann in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstan-
den war. Die Voraussetzungen eines Sekundäranspruchs sind in den Tatsa-
cheninstanzen nicht dargelegt worden.
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halb-
satz 2 ZPO abgesehen.
Dr. Gero Fischer
Dr. Ganter
Vill
Lohmann
Dr. Detlev Fischer
Vorinstanzen: LG Dortmund, Entscheidung vom 23.05.2005 - 5 O 554/04 - OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2006 - 25 U 115/05 -