Rechtsprechung / Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 15.06.2023 – 1 KN 122/21
ECLI:DE:OVGNI:2023:0615.1KN122.21.00
Tenor
Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
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