Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 02.02.2000 – 1 StR 221/99

1. Strafsenat

Zitiert von 19 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom

2. Februar 2000

in der Strafsache

gegen

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2000 beschlos-

sen:

Die Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 18. November

1999 werden wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers in III. 1.

dahin geändert, daß es auf Seite 11 des Urteils letzter Satz in Ab-

satz 1 an Stelle von 975.000 DM heißt:

"in Höhe von zehn Millionen Escudos, rund 97.500 DM, zu zah-

len."

Schäfer Granderath Wahl

Boetticher Schluckebier