Rechtsprechung / BGH / 2003
BGH Beschluss vom 16.12.2003 – 3 StR 95/03
3. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
vom
16. Dezember 2003
in der Strafsache
gegen
wegen Betrugs u. a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-
desanwalts und des Beschwerdeführers am 16. Dezember 2003 gemäß § 349
Abs. 1 StPO einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.
Gründe§
Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der
Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechts-
mittel verzichtet hat.
Tolksdorf Miebach Winkler
Becker Hubert