Rechtsprechung / BGH / 2003

BGH Beschluss vom 16.12.2003 – 3 StR 95/03

3. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom

16. Dezember 2003

in der Strafsache

gegen

wegen Betrugs u. a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-

desanwalts und des Beschwerdeführers am 16. Dezember 2003 gemäß § 349

Abs. 1 StPO einstimmig beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.

Gründe§

Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der

Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechts-

mittel verzichtet hat.

Tolksdorf Miebach Winkler

Becker Hubert