Rechtsprechung / BPatG / 2000
BPatG Beschluss vom 29.10.2000 – 32 W (pat) 177/00
32. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 399 03 213.4
hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
29. Oktober 2000 durch die Vorsitzende Richterin Winkler und die Richter
Dr. Fuchs-Wissemann und Sekretaruk 10.99
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse
des Deutschen Patent- und Markenamts - Markenstelle für
Klasse 11 - vom 4. November 1999 und vom 24. März 2000
aufgehoben.
G r ü n d e
I.
Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist das Wort
ForumKüche
für die Waren und Dienstleistungen
Heizungs-, Dampferzeugungs- und Kochgeräte, insbesondere
Herde, Back-, Brat-, Grill-, Toast-, Auftau- und Warmhaltegeräte,
Tauchsieder, eigenbeheizte Kochtöpfe, Mikrowellengeräte, Tee-
und Kaffeemaschinen; Kühlgeräte, insbesondere auch Gefriergeräte, Geräte zur Eisbereitung sowie von Speiseeis; Trockengeräte,
insbesondere auch Wäschetrockner, Wäschetrockenmaschinen,
Händetrockner, Haartrockengeräte;
Lüftungsgeräte, insbesondere Ventilatoren, Dunstfilter, Dunstabzugsgeräte und Dunstabzugshauben, Klimaapparate sowie Geräte
zur Verbesserung der Luftgüte, Luftbefeuchter; Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, insbesondere auch Armaturen für Dampf-, Luft- und Wasserleitungsanlagen, Warmwassergeräte, Speicherwassererhitzer und Durchlaufwassererhitzer;
Geschirrspülbecken; Wärmepumpen;
Speiseeismaschinen;
Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 11 enthalten;
Haushalts- und Küchenmaschinen und
-geräte
(soweit
in
Klasse 07 enthalten), insbesondere elektrische Küchenmaschinen
und -geräte einschließlich Zerkleinerungsgeräte, Rühr- und Knetgeräte, Preßgeräte, Entsafter, Saftzentrifugen, Mahlgeräte,
Schneidegeräte, elektromotorische Werkzeuge, Dosenöffner,
Messerschleifgeräte sowie Maschinen und Geräte zur Bereitung
von Getränken und/oder Speisen;
elektrische Müllentsorgungsgeräte einschließlich Müllzerkleinerer
und Müllverdichter; Geschirrspülmaschinen; elektrische Maschinen und Geräte zur Behandlung von Wäsche- und Kleidungsstücken einschließlich Waschmaschinen, Wäscheschleudern,
Bügelpressen, Bügelmaschinen;
Staubsauger;
Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 07 enthalten,
insbesondere Schläuche, Rohre, Staubfilter und Staubfilterbeutel,
alle für Staubsauger;
elektrische Apparate und Instrumente soweit in Klasse 09 enthalten,
insbesondere elektrische Bügeleisen, elektrische Reinigungsgeräte für den Haushalt einschließlich, elektrische Fensterputzgeräte und elektrische Schuhputzgeräte;
elektrische Folienschweißgeräte, elektrothermische Lockenwickler;
Küchenwaagen, Personenwaagen;
Fernbedienungs-, Signal-, Kontroll- und Steuergeräte; Schalt- und
Steuergeräte für die Gebäude-Systemtechnik; Hausrufanlagen;
elektrische und elektronische Alarmgeräte und -anlagen; Gefahrenmelde- und Schutzgeräte für Wasser- und Brandschäden;
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton,
Bild und Daten; Kommunikationsgeräte, bespielte und unbespielte
maschinenlesbare Datenträger wie Magnetaufzeichnungsträger
und Schallplatten; elektrische Ausgabegeräte für Getränke oder
Speisen, Verkaufsautomaten; Datenverarbeitungsgeräte und
Computer; Datenverarbeitungsprogramme;
Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 09 enthalten;
Einbauküchenmöbel;
Schulung; technische Beratung zu Haushaltsgeräten, Haushaltsmaschinen und Einbauküchenmöbeln.
Die Markenstelle für Klasse 11 hat die Anmeldung in zwei Beschlüssen wegen
fehlender Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens und eines bestehenden Freihaltebedürfnisses daran mit der Begründung zurückgewiesen, daß es sich
beim beanspruchten Begriff lediglich um eine betriebsneutrale Sachangabe
handele.
Gegen diese Entscheidungen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist
der Auffassung, daß bei "ForumKüche" weder ein im Vordergrund stehender Begriffsinhalt festgestellt werden könne, noch, daß es sich um ein so gebräuchliches
Wort der deutschen Sprache handele, das nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werde. Ohnehin habe sich die Markenstelle nur Gedanken über den Markenbestandteil "Forum" gemacht, nicht jedoch wie erforderlich über den Gesamtbegriff.
II.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
Der begehrten Eintragung von "ForumKüche" in das Markenregister steht für die
beanspruchten Waren und Dienstleistungen weder das Eintragungshindernis der
fehlenden Unterscheidungskraft (§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG), noch das eines bestehenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG) entgegen.
Der angemeldeten Marke fehlt für keine der beanspruchten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Unterscheidungskraft im Sinne der Vorschrift des § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung,
vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden. Dabei
nimmt der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so auf, wie es
ihm entgegentritt und unterzieht es keiner analysierenden Betrachtungsweise
(BGH WRP 2000; 741 - Logo mwNachw). Bereits eine geringe Unterscheidungskraft reicht dabei aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl Begründung
zum Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache XII/6 581, S 70 = BlPMZ 1994,
Sonderheft, S 64). Diese Unterscheidungseignung kann dem beanspruchten Begriff nicht abgesprochen werden, denn ihm kommt weder für die beanspruchten
Waren, noch für die beanspruchten Dienstleistungen ein beschreibender Begriffsinhalt zu. Lediglich der Markenbestandteil "Küche" stellt für die meisten der beanspruchten Waren einen Sachbezug her. Der Bestandteil "Forum" mit der Bedeutung eines geeigneten Personenkreises, der eine sachverständige Erörterung
von Problemen oder Fragen garantiert oder als öffentliche Diskussion bzw als
Bezeichnung für den geeigneten Ort dafür, trifft im Hinblick auf die beanspruchten
Waren und Dienstleistungen keinerlei im Vordergrund stehende Sachaussage.
Gerade die Voranstellung von "Forum" als für alle beanspruchten Waren und
Dienstleistungen nichtssagender Begriff führt trotz des beschreibenden Bestandteils "Küche" von dem Gedanken an eine reine Sachbeschreibung weg.
Aus diesem Grund kann auch kein schutzwürdiges Interesse der Mitbewerber an
der Freihaltung von "ForumKüche" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen bestehen.
Winkler
Dr. Fuchs-Wissemann
Sekretaruk
br/Na