Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 22.01.2001 – 20 W (pat) 5/00
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
22. Januar 2001
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 42 33 945
… 6.70
…
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 22. Januar 2001 durch den Vorsitzenden Richter
Dr. Anders
sowie
die Richter Dipl.-Ing. Obermayer, Dr. Hartung
und
Dr. van Raden
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Das Patent 42 33 945 wurde widerrufen, weil sein Gegenstand im Hinblick auf
(E3)
WO 92/14 983 A1
nicht neu sei.
Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent in der
erteilten Fassung aufrechtzuerhalten, hilfsweise, es aufrechtzuerhalten mit einem neuen Patentanspruch 1, der zu bilden ist aus
den Ansprüchen 1 und 6 der erteilten Fassung.
Die Beschwerdegegnerin beantragt,
die Beschwerde zurückzuweisen.
Die Ansprüche 1 und 6 lauten nach der Patentschrift wie folgt:
"1. Wurfspielsystem umfassend mehrere elektronische Wurfspielgeräte (2, 12, 22...), die an einen einzigen, externen Rechner (4)
zum Steuern von Spielvarianten angeschlossen sind und von
diesem Rechner (4) zum gleichzeitigen Betrieb der jeweils
gleichen Spielvariante und zur gemeinsamen Auswertung der
Wurfergebnisse über jeweils zugeordnete Schnittstellen (6, 16,
26...) und eine Datenleitung (5) angesteuert sind."
und
"6. Wurfspielsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rechner (4) mit einem Eingabegerät (8)
zur Auswahl verschiedener, im Rechner (4) gespeicherter Spielvarianten verbunden ist."
Außer der Entgegenhaltung (E3) hat in der mündlichen Verhandlung noch die
Druckschrift
(E1) EP 0 405 776 A2
eine Rolle gespielt.
II.
1. Der hilfsweise beantragte Anspruch 1 ist nicht rechtsbeständig, sein Gegenstand dem Fachmann durch (E1) und (E3) nahegelegt. Als Fachmann gilt hier ein
Elektroingenieur mit Fachhochschulabschluß und Berufserfahrung im Entwerfen
von Mikroprozessorsteuerungen für den Spielablauf eines Geldspielautomaten.
Ein Wurfspielsystem mit mehreren an fernliegenden Orten aufgestellten elektronischen Wurfspielgeräten 50, die an einen einzigen, externen Rechner 10 über eine
Zweiwegdatenleitung 20 angeschlossen sind, ist dem Fachmann aus (E3) bekannt
(Fig 1, S 20, 21 Anspruch 12). Die zwischengeschalteten Hauptwurfpfeilspiele 30
sind nur in einer besonderen Ausgestaltung vorhanden (S 22 Anspruch 18). Im
externen Rechner 10 sind Spielvarianten gespeichert, die zu den Wurfspielgeräten
50 hinuntergeladen werden können (S 23 Anspruch 20 iVm S 20, 21 Anspruch 12,
S 14 Z 8 bis 16). Die Auswahl des gewünschten Spieles trifft der Fachmann üblicherweise mittels eines geeigneten Eingabegerätes, zB einer am externen Rechner liegenden Tastatur.
Es liegt nahe, die ausgesuchte Spielvariante auf allen Wurfspielgeräten 50 gleichzeitig ablaufen zu lassen, weil bei einem Geschicklichkeitsspiel, zu dem auch das
elektronische Wurfspiel zählt, der Wunsch besteht, daß alle Teilnehmer das ausgesuchte Spiel zur selben Zeit bestreiten können ((E1) Anspruch 1 iVm Anspruch 3).
Bei dieser simultanen Spielweise werden die an unterschiedlichen Orten aufgestellten Geschicklichkeitsspielgeräte - im vorliegenden Fall Wurfspielgeräte - von
dem einzigen externen Rechner gesteuert ((E1) Sp 1 Z 11 bis 22, Fig 1). Er erzeugt das besagte Spiel, das auf die einzelnen Geräte heruntergeladen wird, initialisiert es, wobei er auf der Datenleitung ein Startsignal zu den einzelnen Geräten sendet und modifiziert das Spiel während der Ausführung ((E1) Anspruch 1 Sp
8 Z 31 bis 41, Sp 7 Z 52 bis Sp 8 Z 11). Die gemeinsame Auswertung der im simultanen Spiel erzeugten Wurfergebnisse erfolgt dann nach (E3) dergestalt, daß
der externe Rechner 10 zu bestimmten Zeiten die von den Wurfspielgeräten 50
ermittelten Wurfergebnisse abfragt und für statistische Zwecke auswertet (S 22
Anspruch 17).
2. Auf den Hauptantrag braucht nicht gesondert eingegangen zu werden, weil sein
Anspruch 1 vom Anspruch 1 nach Hilfsantrag mitumfaßt ist.
Dr. Anders
Obermayer
Dr. Hartung
Dr. van Raden
br/prö