Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 07.03.2001 – 32 W (pat) 55/00
32. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
Verkündet am
7. März 2001
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 398 46 464.2
hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund
der mündlichen Verhandlung vom 7. März 2001 durch die Vorsitzende Richterin
Winkler, Richterin Klante und Richter Sekretaruk 6.70
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist
Gütersloh Aktuell
für
Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Zeitungsbeilagen, Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
Das Deutsche Patent- und Markenamt, Markenstelle für Klasse 41, hat die Anmeldung in zwei Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen ist,
wegen fehlender Unterscheidungskraft und eines bestehenden Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen.
Hiergegen hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt und zur Begründung vorgetragen, die Marke "Gütersloh Aktuell" sei für die genannten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend. Da die Wortmarke "Berliner Allgemeine" eingetragen
worden sei, müsse auch "Gütersloh Aktuell" eingetragen werden, da der Verkehr
die Wortkombination mit "Gütersloh zeitnah", "Gütersloh zeitgemäß" bzw
"Gütersloh en vogue" übersetze. Auch bestehe an "Gütersloh Aktuell" kein Freihaltebedürfnis, ähnlich gebildete Marken wie "Gütersloh Aktuell" gebe es nicht.
Die Anmelderin beantragt,
die angefochtenen Beschlüsse aufzuheben.
Sie ist – ordnungsgemäß geladen - zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen.
II.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet, denn bei der angemeldeten Wortmarke "Gütersloh Aktuell" handelt es sich um eine beschreibende Angabe im
Sinne von § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG.
Danach sind solche Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit,
Bestimmung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl auch BGH GRUR 2000, 331 "Bücher für eine bessere
Welt" mwNachw).
„Gütersloh Aktuell“ besteht aus den Wortelementen „Gütersloh“, dem Namen einer Stadt und mithin einer geografischen Herkunftangabe, und „Aktuell“. „Aktuell“
bedeutet, wie die Anmelderin selbst zutreffend ausgeführt hat, „1. gegenwärtig
vorhanden, bedeutsam für die unmittelbare Gegenwart, gegenwartsbezogen,
- nah, zeitnah, zeitgemäß, 2. ganz neu, modisch, up to date, en vogue“ (Duden,
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, 1993 Bd 1 S 135 ). In
seiner Gesamtheit bezeichnet „Gütersloh Aktuell“ die Beschaffenheit und den Inhalt der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nämlich über aktuelle Themen aus Gütersloh zu berichten. Das Wesen der beanspruchten Waren besteht
gerade in der Übermittlung von Nachrichten und Neuigkeiten. Als Titel für Publikationen ist „Gütersloh Aktuell“ sprachüblich und typisch gebildet. Das Wort „aktuell“
findet sich häufig neben Sach- oder Ortsangaben, zB „Landshut aktuell“, „Amiga-
Aktuell“, „Aquarium aktuell“, „Reise aktuell“, „Gesund aktuell“, „Donau Blitz aktuell“, „15-Uhr-aktuell“ (Tageszeitung im Internet), ua Gleiches gilt für die Dienstleistungen „Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften“. Den Konkurrenten der Anmelderin muß es unbenommen bleiben, aus
oder über Gütersloh aktuell zu berichten, ohne durch Rechte Dritter daran gehindert zu sein.
Winkler
Richter Sekretaruk ist wegen Urlaubs an der Unterschrift verhindert.
Winkler
Klante
Hu