Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 20.03.2001 – 33 W (pat) 283/00
33. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 300 38 385.1
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 20. März 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Winkler
sowie der Richter Dr. Albrecht und v. Zglinitzki
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 10.99
Die Anmeldung der Wort-/Bildmarke
I N D U S T R I E B A U E R
für die Dienstleistungen
„Immobilienwesen; Projektmanagement, nämlich technisches, betriebswirtschaftliches, organisatorisches und finanzielles Projektmanagement; Bauwesen“
hat die Markenstelle für Klasse 36 des Deutschen Patent- und Markenamts mit
Beschluss vom 20. Oktober 2000 nach § 8 Abs 2 Nr 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Dazu heißt es, die Marke besage, dass Angebote bezüglich Industriebauten vorlägen.
Dieser Beschluss wurde am 3. November 2000 zugestellt.
Der Anmelder hat dagegen am 28. November 2000 Beschwerde eingelegt. Er ist
der Ansicht, das Wort „INDUSTRIEBAUER“ sei nur scheinbar sprachüblich. Es sei
vielmehr eigentümlich, originell und neu. Entsprechend sei „Treppenmeister“ eingetragen worden. Das Patentamt müsse die Verwendung des Wortes „Industriebauer“ nachweisen, wolle es Markenschutz versagen. Dem angemeldeten Zeichen fehle nicht jegliche Unterscheidungskraft. Die beanspruchten Dienstleistungen würden seit jeher erbracht, ohne dass jemand dabei von „Industriebauer“ als
Tätigkeit gesprochen habe. Nur die Bekanntheit der Wortelemente „Bauer“ und
„Industrie“ suggerierten, das es diese Tätigkeit gebe. Der Schriftzug sei von einer
Werbeagentur gestaltet. Er begehre im übrigen Schutz nur für die angemeldete
Form.
II.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, weil dem angemeldeten
Zeichen jegliche Unterscheidungskraft fehlt (§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG).
„INDUSTRIEBAUER“ mag zwar eine Wortneuschöpfung sein. Auch eine solche
kann aber schutzunfähig sein, wenn der Verbraucher ihre Aussage ohne weiteres
erkennt und als beschreibend versteht (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH;
BPatGE 36, 153 - Blue Line; 36, 229 - SWEATER TOPS).
Für die Unterscheidungskraft kommt es auf das Verständnis der angesprochenen
Verbraucher an und nicht auf eine schon nachweisbare Verwendung. Auch für die
Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses ist nach dem Wortlaut des § 8 Abs 2
Nr 2 MarkenG („dienen können“) bei Wortneuschöpfungen ein Nachweis, dass
das konkrete Markenwort bereits im Verkehr verwendet wird, nicht erforderlich
(BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; GRUR 1997, 634 - Turbo II BPatG CR 1999, 217
- DataTool; BPatG Beschluss vom 7. Juli 1998, 24 W (pat) 174/97 - Quick-Fill).
„INDUSTRIEBAUER“ entspricht Wörtern, wie „Industriebau, Industriegelände,
Brückenbauer, Straßenbauer“ etc bzw dem umgangssprachlichen „Häuslebauer“.
Dass „Industriebauer“ nicht nachweisbar gebräuchlich sein mag, beseitigt nicht
den im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen leicht verständlichen unmittelbar beschreibenden Sinn.
Die graphische Gestaltung der angemeldeten Marke weist keine Besonderheiten
auf. Großbuchstaben und eine etwas erhöhte Laufweite der Buchstaben in einer
üblichen Schrift sind gebräuchliche Gestaltungsformen, die einem beschreibenden
Wort keine Unterscheidungskraft verleihen können.
Dass die Wortmarke „Treppenmeister“" als Wortneuschöpfung für „vorgefertigte
Treppen aus Holz/Absatzförderung für Treppen“ als eintragungsfähig angesehen
wurde (BPatG Mitt 1997, 197), beruht auf der Abwandlung der Wörter „Meistertreppe“ bzw „Treppenbaumeister“.
Im übrigen ergibt sich selbst aus vermeintlich vergleichbaren Voreintragungen kein
Anspruch auf Markenschutz, da die Frage der Schutzfähigkeit nicht anhand eingetragener Drittzeichen zu beurteilen ist und eine Bindung des Gerichts selbst bei
einer abweichenden Eintragungspraxis nicht besteht (vgl BGH GRUR 1989, 420 –
K-SÜD).
Die Beschwerde ist daher mangels Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens zurückzuweisen.
Winkler
v. Zglinitzki
Dr. Albrecht
Cl