Rechtsprechung / BPatG / 2001

BPatG Beschluss vom 09.07.2001 – 20 W (pat) 19/00

20. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

9. Juli 2001

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 195 42 298.8-45

hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 9. Juli 2001 durch den Vorsitzenden Richter

Dr. Anders, die Richter Dipl.-Ing. Obermayer und Dr. Hartung sowie den Richter

Dr. van Raden 6.70

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil der Gegenstand des Anspruchs 1

aus

(1) DE 32 44 122 C2,

bekannt sei.

Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag,

den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent zu

erteilen mit dem Anspruch 1 vom 15. März 1999 und den ursprünglichen Ansprüchen 3 bis 7, im übrigen mit den ursprünglichen Unterlagen.

Der Anspruch 1 lautet:

"1. Verfahren zum Betreiben eines münzbetätigten Unterhaltungsgerätes mit

-

einer Symbol-Spieleinrichtung, die auf mit Symbolen

belegten Umlaufkörpern hinter Ablesefenstern eine einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombination anzeigt,

- mindestens einer Stoptaste zum vorzeitigen Anhalten

mindestens eines Umlaufkörpers und

-

einem Mikroprozeßrechner zur Spielablaufsteuerung,

dadurch gekennzeichnet, daß nach Betätigung der zu

dem vorzeitig anzuhaltenden Umlaufkörper (5) gehörenden

Stopptaste (23;24) vom Mikroprozeßrechner schrittweise

nur bei jeder nachfolgenden Rastpositionen geprüft wird, ob

das der Rastposition entsprechende Symbol (6) des Umlaufkörpers (5) Teil der bei Spielbeginn zufallsgesteuert

festgelegten Symbolkombination ist, bis eine der gewinnbringenden Symbolkombination entsprechende nächste

Stopposition des Umlaufkörpers (5) ermittelt und der Umlaufkörper (5) angehalten wird."

II.

Der Anspruch 1 ist nicht gewährbar, sein Gegenstand nach §§ 1 und 4 PatG nicht

patentfähig, weil er am Anmeldetag dem Fachmann durch (1) nahelag.

a) Die Entgegenhaltung beschreibt ein münzbetätigtes Unterhaltungsgerät mit einer Symbolspieleinrichtung, die auf mit Symbolen belegten Umlaufkörpern 2, 3, 4

hinter Ablesefenstern eine einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombination anzeigt (Sp 4 Z 15 bis 18, Sp 6 Z 27 bis 30). Die Umlaufkörper 3, 4 können

mittels Stoptasten 31, 38 vorzeitig angehalten werden (Sp 4 Z 31 bis 35, Sp 5 Z 10

bis 13). Zu Spielbeginn bestimmt eine in der Regel als µP verwirklichte Spielablaufsteuerung 1 für die Umlaufkörper 2, 3, 4 Stillsetzadressen, dh, Zielrastpositionen, Stoppositionen und damit eine bei Stillsetzung der Umlaufkörper anzeigende

Symbolkombination, da jede Rastposition einem Symbol entspricht (Sp 3 Z 60

bis 66, Sp 1 Z 9 bis 13).

Der bekannte Geldspielautomat wird nach folgendem Verfahren betrieben:

Wenn der Spieler einen der Umlaufkörper 3 oder 4 durch Drücken der ihm zugeordneten Stoptaste 31 bzw 38 vorzeitig stillsetzt, so wird eine Vergleicherschaltung 37 bzw 39 im Adressenvergleicher 28 aktiviert (Sp 4 Z 54 bis 62). Er vergleicht daraufhin abgespeicherte, ursprüngliche oder alternative Stillsetzadressen

mit den aktuellen Positionsadressen des jeweiligen Umlaufkörpers. Stimmen die

Adressen überein, bleibt der Umlaufkörper unverzüglich und damit unmittelbar an

der ermittelten, nächstmöglichen Zielrastposition stehen (Sp 4 Z 36 bis Sp 5 Z 3

iVm Sp 4 Z 9 bis 18). Als Anzeige einer derartigen vorzeitigen Stillsetzung sieht

der Spieler entweder Wiederholungssymbole oder Alternativsymbole, die in Kombination mit den übrigen Symbolen zu demselben Gewinn führen, wie die Symbole

auf den ursprünglich zu Spielbeginn vom µP ermittelten Zielrastpositionen (Sp 3

Z 21 bis 26, Sp 4 Z 41 bis 59, Ansprüche 1 und 2). Der Spieler soll dadurch den

Eindruck bekommen, er könne den Umlaufkörper durch Drücken der Stoptaste unmittelbar stillsetzen (Sp 3 Z 21 bis 29), wenngleich dies nur scheinbar der Fall ist.

Die alternativen Stillsetzadressen werden dadurch erzeugt, daß alle Adressen des

Umlaufkörpers 3 bzw 4, dh, alle seine Rastpositionen, der Reihe nach daraufhin

überprüft werden, ob der mit dem Stillsetzen sich jeweils anbahnende Gewinn mit

dem ursprünglich ermittelten Gewinn übereinstimmen würde (Sp 4 Z 48 bis 62).

Eine Übereinstimmung weist eine alternative Stillsetzadresse aus, die in einem

Register 3 R abgelegt wird. Sie weist entweder auf ein Wiederholungs- oder ein

Alternativsymbol hin.

b) Ob der Fachmann für sämtliche Rastpositionen eines Umlaufkörpers (alternative) Zielrastpositionen ermittelt, ist eine Frage des Speicherplatzes und der Rechenzeit. Wenn der Fachmann Speicherplatz sparen will und dafür mehr Rechenoperationen in Kauf nimmt, so speichert er nicht alle möglichen (alternativen) Zielrastpositionen des Umlaufkörpers ab, sondern prüft nach dem Drücken der Stoptaste nur die nachfolgenden Rastpositionen daraufhin, ob der mit ihnen auszuweisende Gewinn (oder Verlust) mit dem ursprünglich ermittelten Gewinn (oder Verlust) übereinstimmt und zwar so lang, bis Übereinstimmung besteht. Alternativsymbole bei der Überprüfung außer acht zu lassen, liegt dabei in seinem Belieben.

Wenn er zum Betreiben eines münzbetätigten Unterhaltungsgerätes nicht schon

von sich aus überlegt, ob er für die Spielablaufsteuerung der Frage des erforderlichen Speicherplatzes oder der Rechenzeit Vorrang einräumt, so weist ihn zumindest (1) unmittelbar darauf hin (Sp 6 Z 19 bis 23: Anstatt die Stillsetzadressen abzuspeichern, ist grundsätzlich auch der Echtzeitbetrieb möglich).

Obermayer

Dr. Hartung

Dr. van Raden

Vorsitzender Richter Dr. Anders ist wegen Urlaubs verhindert, seine Unterschrift beizufügen.

Obermayer

br/Be