Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 18.09.2001 – 17 W (pat) 46/00
17. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
18. September 2001
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 195 44 626.7-34
…
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 18. September 2001 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Grimm sowie des Richters Dipl.-Phys. Dr. Greis,
der Richterin Püschel und des Richters Dipl.-Ing. Schuster
beschlossen:
Auf die Beschwerde wird der Beschluß der Prüfungsstelle für
Klasse H 01 H des Deutschen Patent- und Markenamts vom
28. Januar 2000 aufgehoben. 6.70
Das nachgesuchte Patent 195 44 626 wird unter der Bezeichnung
"Elektromagnetisches Relais und Verfahren und Vorrichtung zur
Justierung der Anzugsspannung des elektromagnetischen Relais"
mit folgenden Unterlagen erteilt:
Patentansprüche 1 bis 6,
Beschreibung Seiten 1 bis 8,
jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,
2 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 und 2, eingegangen am
23. Januar 1996.
G r ü n d e
I.
1. Die am 30. November 1995 beim Deutschen Patentamt eingegangene Patentanmeldung 195 44 626.7 – 34 mit der Bezeichnung
"Elektromagnetisches Relais und Verfahren zur Justierung
der Anzugsspannung des elektromagnetischen Relais "
wurde am 28. Januar 2000 durch Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse H 01 H
mit der Begründung zurückgewiesen, der Gegenstand des (damaligen) Patentanspruchs 1 sei nicht neu. Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der
Anmelderin, mit der sie ihr Patentbegehren auf der Grundlage der in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Unterlagen weiterverfolgt.
Die geltenden Patentansprüche 1, 4, 5 und 6 lauten:
"1. Elektromagnetisches Relais, welches als Klappankerrelais
ausgebildet ist, bei dem der Anker(5) mit einer Flachformfeder (6),
welche einstückig sowohl Schaltkontaktfeder als auch Rückstellfeder des Ankers (5) ausbildet, verbunden ist und die mechanisch
und elektrisch mit einer Laststromanschlußklemme (11) verbunden ist, wobei die Laststromanschlußklemme (11) einen Federfixierbereich (11a) und einen Anschlußbereich (11b) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Flachformfeder (6) zwei etwa rechtwinklig zueinander
angeordnete Schenkel aufweist, von denen der eine Schenkel
mindestens einen Schaltkontakt (8a, 8b) trägt und zudem mit
dem Anker (5) mechanisch verbunden ist und von denen der
andere Schenkel mit dem Federfixierbereich
(11a) der
Laststromanschlußklemme (11) mechanisch verbunden ist,
- daß die Laststromanschlußklemme (11) eine schlitzförmige
Ausnehmung (18) zwischen dem Federfixierbereich (11a) und
dem Anschlußbereich (11b) aufweist,
- daß der Federfixierbereich (11a) und der Anschlußbereich (11b)
zur Justierung der Anzugsspannung gegeneinander verbiegbar
sind,
- und daß ein mit der Flachformfeder (6) verbundener Schaltkontakt
(8a) unter, durch Verbiegung des Federfixierbereiches (11a)
gegenüber
dem
Anschlußbereich
(11b),
veränderbarer Vorspannung an einem Ruhekontakt (9) anliegt."
"4. Verfahren zur Justierung der Anzugsspannung bei einem
elektromagnetischen Relais nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch folgende Verfahrensschritte:
1.) Das elektromagnetische Relais wird in einer Justiervorrichtung
fixiert.
2.) An die Anschlüsse der Magnetspule (2) wird die vorgesehene
Anzugsspannung angelegt und die Anschlüsse des Arbeitskontaktes (10) und der beweglichen Schaltkontaktfeder werden mit einer Strom- oder Widerstandsmeßeinrichtung verbunden.
3.) Mittels eines Justierstempels (12) wird der Federfixierbereich (11a) der Laststromanschlußklemme soweit gegenüber
dem Anschlußbereich (11b) gebogen, bis die Magnetspule (2)
den Anker (5) anzieht und der bewegliche Schaltkontakt (8b)
mit dem Arbeitskontakt (10) elektrisch verbunden ist."
"5. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Justierstempel (12) keilförmig
ausgebildet ist."
"6. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Justierstempel um eine Drehachse drehbar ist, die annähernd in Verlängerung der Prägung (19) liegt."
Wegen der abhängigen Ansprüche 2 und 3 wird auf die Akte Bezug genommen.
2. Im Prüfungsverfahren wurden folgende Druckschriften in Betracht gezogen:
[1] DE-AS 18 16 364
[2] DE 43 26 362 A1
[3] DE 38 41 667 C1.
Die Anmelderin ist ursprünglich von folgendem Stand der Technik ausgegangen:
[4] DE 42 43 852 C1
[5] DE 42 43 854 C1
[6] DE 32 35 714 A1.
3. Die Anmelderin macht geltend, bei dem angemeldeten Relais gehe es darum,
den Federfixierbereich und den Anschlußbereich der mit der Kontaktfeder verbundenen Lastanschlußklemme zur Justierung der Mindest-Anzugsspannung des
Relais gegeneinander verbiegbar, also nachträglich formbar auszugestalten. Hierdurch werde die Vorspannung verändert, mit der der Schaltkontakt an einem Ruhekontakt anliege. Der Stand der Technik gebe hierzu keine Anregung.
Die Anmelderin stellt den Antrag,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
Patentansprüche 1 bis 6,
Beschreibung Seiten 1 bis 8, jeweils überreicht in der mündlichen
Verhandlung,
2 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 und 2, eingegangen am
23. Januar 1996.
II.
Die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig und führt im Umfang
des gestellten Antrags zum Erfolg, weil die beanspruchten Gegenstände die Kriterien der Patentfähigkeit gemäß §§ 1 bis 5 PatG erfüllen.
1. Dem geltenden Patentanspruch 1 entnimmt der Fachmann, ein Fachhochschulabsolvent der Elektrotechnik mit Berufserfahrung in der Entwicklung von Relais,
ein Klappankerrelais mit einer den beweglichen Kontakt tragenden Blattfeder, die
mit der Lastanschlußklemme verbunden ist. Letztere weist zwei Bereiche, den
"Federfixierbereich 11a" und einen "Anschlußbereich 11b" auf, die durch eine
schlitzförmige Ausnehmung teilweise voneinander getrennt sind. Die Vorspannung
der Feder ist dadurch veränderbar, daß der Federfixierbereich gegenüber dem
Anschlußbereich verbogen werden kann. Nach den Ansprüchen 4 bis 6 geschieht
dies durch einen keilförmigen Justierstempel, der zwischen Anschlußklemme und
Joch geschoben wird, und mit dem unter Kontrolle durch eine elektrische Meßeinrichtung die Andruckkraft der entsprechend abgewinkelten und abgestützten
Kontaktfeder und damit die Mindest-Anzugsspannung des Relais einjustiert werden kann.
2. Die geltenden Patentansprüche sind gedeckt durch die ursprünglich eingereichten Unterlagen, insbesondere durch das einzige Ausführungsbeispiel gemäß
den Figuren 1 und 2 und deren Beschreibung, Seite 4 Mitte bis Seite 5, Abs. 2
sowie Seite 6.
3. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist neu. Keine der Druckschriften beschreibt ein Relais mit allen in diesem Anspruch angegebenen Merkmalen. Dies
gilt auch für die Druckschrift [1], die sich weder mit der Justierung der Anzugsspannung befaßt noch ein Relais betrifft, dessen Anschlußklemme zwei gegeneinander verbiegbare Bereiche aufweist.
Das Relais gemäß geltendem Patentanspruch 1 beruht darüber hinaus auf erfinderischer Tätigkeit, weil es sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise
aus dem Stand der Technik ergibt.
Aus der Druckschrift [4] ist ein einschlägiges Klappankerrelais bekannt, das ausweislich der einzigen Figur eine Kontaktfeder (5) besitzt, die am etwa rechtwinklig
abgebogenen Ende mit einem Verbindungselement (11) an einem Fortsatz (8a)
der Anschlußzunge (8) befestigt wird. Die Anzugsspannung kann dadurch justiert
werden, daß mit einem Justierstempel (13'') das Verbindungselement (11) längs
des Fortsatzes (8a) verschoben wird. Hierzu wird an die Anschlußelektroden der
Magnetspule die vorgegebene Mindest-Anzugsspannung angelegt und das Verbindungselement der Kontaktfeder solange verschoben, bis das Relais sicher anzieht. Ist diese Position erreicht, wird die Zuordnung durch Laserschweißen fixiert.
Von diesem Stand der Technik unterscheidet sich der Gegenstand des geltenden
Patentanspruchs 1 durch die drei letzten kennzeichnenden Merkmalsgruppen,
nämlich die Ausbildung der Laststromanschlußklemme mit einer schlitzförmigen
Ausnehmung und die gegenseitige Verbiegbarkeit der beiden Bereiche der
Laststromanschlußklemme, wodurch die Federvorspannung verändert und die
elektrische Anzugsspannung justiert werden können. Die Druckschrift [4], derzufolge die Justierung durch Verschieben des Kontaktfederendes in Längsrichtung
der Anschlußklemme erfolgt, liefert für eine solche Lösung keinen Hinweis.
Dies gilt auch für den übrigen im Verfahren befindlichen Stand der Technik.
Die Druckschrift [5], die im wesentlichen den gleichen Gegenstand wie Druckschrift [4] betrifft, beschreibt zugehörige Justierverfahren, die zum Einstellen verschiedener Komponenten des Relais verwendet werden können und geht, soweit
es den angemeldeten Gegenstand betrifft, nicht über den o. gen. Stand der Technik hinaus.
Die Druckschrift [1] beschreibt anhand der Figur 1 ein Relais, dessen Kontaktfeder (4) an einer Stelle (9) mit dem Laststromanschluß (5) verschweißt ist. Die
Feder ist in diesem Bereich daher geschwächt und durch die auf die Kontaktfeder
wirkenden Biegekräfte verformbar, was im Betrieb zur Dejustierung des Relais
führen kann (Figur 2). Dem wird durch ein Deckblech (10) entgegengewirkt, das
an der Kontaktfeder aufliegt und die Schweißstelle überdeckt. Auf diese Weise
werden die auftretenden Biegekräfte von der Schweißstelle ferngehalten. Mit einer
Justierung der Anzugsspannung und der Lehre vorliegender Anmeldung hat die
Druckschrift [1] somit nichts zu tun.
Die Druckschriften [2] und [3] betreffen jeweils Klappankerrelais, bei denen die
Festkontakte zwecks Justierung des Kontaktabstands auf einem Träger mit plastisch deformierbaren Bereichen angebracht sind. Gemäß Druckschrift
[2],
Figuren 2 und 3 wird der Festkontakt (17) in Richtung (Y) des beweglichen
Kontakts verschoben, wenn eine entsprechende Krafteinwirkung in der dazu
senkrechten Richtung (X) auf einen polygonartig geformten Träger (14) erfolgt.
Nach der Druckschrift
[3] geschieht das gleiche durch Quetschen der
Zwischenstege (31, 32) des Kontaktträgers (22), der in diesem Falle einen
Hauptkontakt (21) hoher Leitfähigkeit und einen verschleißfesten Vorkontakt (20)
trägt, die so justiert werden müssen, daß der Vorkontakt jeweils vor dem
Hauptkontakt von den beweglichen Kontakten (18, 19) der Kontaktfeder
beaufschlagt wird. Diese Justierung der Festkontakte hat aber keinen Einfluß auf
die Mindest-Anzugsspannung, weil sich hierbei weder die Position des Ankers
relativ zum Spulenkern noch die Federkräfte ändern. Insoweit kann diese Lehre
ebenfalls nicht zum angemeldeten Gegenstand führen.
Gemäß Druckschrift [6], Figur 1 und der zugehörigen Beschreibung wird die Kontaktfeder eines Relais punktweise nach einem vorgegebenen Raster durch Wärmebehandlung mit einem Laser getrimmt. Auf diese Weise können die elastischen
Eigenschaften der Kontaktfeder verändert und damit die Anzugsspannung des
Relais eingestellt werden. Weitere Gemeinsamkeiten mit dem angemeldeten Gegenstand bestehen nicht.
4. Für die Ansprüche 4 bis 6, die ein Justierverfahren für ein Relais mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens betreffen, müssen die vorgenannten Argumente in gleicher Weise gelten.
Vom gewährbaren Anspruch 1 werden auch die abhängigen Ansprüche 2 und 3
mitgetragen, die nichttriviale Weiterbildungen des im Anspruch 1 ausgewiesenen
elektromagnetischen Relais betreffen.
Grimm
Dr. Greis
Püschel
Schuster
Bb