Rechtsprechung / BPatG / 2002

BPatG Beschluss vom 02.07.2002 – 27 W (pat) 45/02

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die angemeldete Marke 301 07 670.7

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 2. Juli 2002 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin

Dr. Schermer sowie der Richter Albert und Schwarz

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 10.99

G r ü n d e

I

45

Die Wortmarke

soll für

"Bekleidungsstücke, Gürtel, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

in das Register eingetragen werden.

Die Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die

Anmeldung teilweise für die Waren "Schuhwaren" wegen mangelnder Unterscheidungskraft und Bestehens eines Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen, da die

Zahl "45" als mögliche Größenangabe und damit als diese Waren unmittelbar beschreibend anzusehen sei.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die nicht begründete Beschwerde der Anmelderin.

Wegen sonstiger Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die Markenstelle zu

Recht und mit zutreffender Begründung die Markenanmeldung nach § 8 Abs 2

Nrn 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen hat.

Die Zahl "45" ist - wie allseits bekannt - im Verkehr als Größenangabe für Schuhe

üblich (vgl Markert, Maschen ABC, 9. Aufl, S 346 ff, insb S 347). Die angemeldete

Marke besteht daher hinsichtlich der beanspruchten Schuhwaren ausschließlich

aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit dieser Waren,

nämlich einer bestimmten Größe, dienen können, so dass sie nach § 8 Abs 2 Nr. 2

MarkenG freihaltebedürftig und gleichzeitig nach § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG nicht

unterscheidungskräftig ist. Die Anmeldemarke ist daher für diese Waren von der

Eintragung ausgeschlossen.

Da die Markenstelle somit zu Recht der Anmeldemarke die Eintragung teilweise

versagt hatte, war die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin zurückzuweisen.

Dr. Schermer

Albert

Schwarz