Rechtsprechung / BPatG / 2002
BPatG Beschluss vom 02.07.2002 – 27 W (pat) 45/02
27. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die angemeldete Marke 301 07 670.7
hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 2. Juli 2002 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin
Dr. Schermer sowie der Richter Albert und Schwarz
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 10.99
G r ü n d e
I
Die Wortmarke
soll für
"Bekleidungsstücke, Gürtel, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
in das Register eingetragen werden.
Die Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die
Anmeldung teilweise für die Waren "Schuhwaren" wegen mangelnder Unterscheidungskraft und Bestehens eines Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen, da die
Zahl "45" als mögliche Größenangabe und damit als diese Waren unmittelbar beschreibend anzusehen sei.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die nicht begründete Beschwerde der Anmelderin.
Wegen sonstiger Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die Markenstelle zu
Recht und mit zutreffender Begründung die Markenanmeldung nach § 8 Abs 2
Nrn 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen hat.
Die Zahl "45" ist - wie allseits bekannt - im Verkehr als Größenangabe für Schuhe
üblich (vgl Markert, Maschen ABC, 9. Aufl, S 346 ff, insb S 347). Die angemeldete
Marke besteht daher hinsichtlich der beanspruchten Schuhwaren ausschließlich
aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit dieser Waren,
nämlich einer bestimmten Größe, dienen können, so dass sie nach § 8 Abs 2 Nr. 2
MarkenG freihaltebedürftig und gleichzeitig nach § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG nicht
unterscheidungskräftig ist. Die Anmeldemarke ist daher für diese Waren von der
Eintragung ausgeschlossen.
Da die Markenstelle somit zu Recht der Anmeldemarke die Eintragung teilweise
versagt hatte, war die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin zurückzuweisen.
Dr. Schermer
Albert
Schwarz
Pü