Rechtsprechung / BPatG / 2002

BPatG Beschluss vom 11.11.2002 – 20 W (pat) 39/01

20. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

11. November 2002

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 38 44 817

… 6.70

hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 11. November 2002 durch den Vorsitzenden

Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders, die Richter Dipl.-Ing. Obermayer und Dipl.-Phys.

Dr. Hartung sowie die Richterin Martens

beschlossen:

Die Beschwerde der Patentinhaberin wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Das Patent 38 44 817 wurde widerrufen, weil sein Gegenstand im Hinblick auf

(1)

"Specifications of radio data system RDS for VHF/FM sound

broadcasting" Tech. 3244-E, Herausg.: European Broadcasting

Union, March 1984, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, S. 6, 14-17,

20,21,26,27,29,30

(2) Supplement 1 to Tech. 3244-E

"Specifications of radio data system RDS for VHF/FM sound

broadcasting"

Protocols for the transmission of Alternative Frequencies,

Herausg.: European Broadcasting Union March 1987, S. 1-4

nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Die Patentinhaberin verfolgt in der mündlichen Verhandlung ihren Einwand, der

Einspruch sei unzulässig, nicht weiter. Sie beantragt,

den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent in

vollem Umfang aufrechtzuerhalten, hilfsweise das Patent mit

den erteilten Patentansprüchen 2 und 4 aufrechtzuerhalten.

Die Einsprechende beantragt,

die Beschwerde zurückzuweisen.

Der Anspruch 1 lautet:

"1. Verfahren zum Steuern eines RDS-Rundfunkempfängers,

der mit einem in Unterbereiche unterteilten Einstellspeicher

versehen ist, der Adressen für mehrere Frequenzdatenelemente pro Unterbereich aufweist und der eine RDS-Rundfunksendung empfangen kann, die Datensignale enthält,

die für Senderkettennamen und Sendefrequenzen einer

Vielzahl von Senderketten kennzeichnend sind, die verschieden von der Senderkette sind, zu der der die augenblicklich empfangene, eine RDS-Rundfunksendung abstrahlende Sender gehört, enthaltend die folgenden Schritte:

Abtasten der Datensignale aus der empfangenen RDS-

Rundfunksendung;

Lesen von Senderkettennamensdaten und Sendefrequenzdaten anderer Senderketten als der des augenblicklich

empfangenen Senders zugehöriger Senderkette aus den

abgetasteten Daten, und Speichern dieser Sendefrequenzdaten von Sendern, die zur jeweils gleichen Senderkette

gehören, an Speicheradressen eines ausgewählten Unterbereichs in dem Einstellspeicher, wenn ein Einstellbefehl

gegeben wird."

Der Anspruch 2 lautet:

"2. Verfahren zum Steuern eines RDS-Rundfunkempfängers,

der mit einem in Unterbereiche unterteilten Einstellspeicher

versehen ist, der Adressen für mehrere Frequenzdatenelemente pro Unterbereich aufweist und der eine RDS-Rundfunksendung empfangen kann, die Datensignale enthält,

die für Senderkettennamen und Sendefrequenzen einer

Vielzahl von Senderketten kennzeichnend sind, die verschieden von der Senderkette sind, der die augenblicklich

empfangene, eine RDS-Rundfunksendung abstrahlende

Sender gehört, enthaltend die folgenden Schritte:

Suchen nach einer Adresse in dem Speicher, an der dieselben Senderkettennamensdaten wie diejenigen gespeichert

sind, die aus der RDS-Rundfunksendung gelesen werden,

wenn ein anderer Sender ausgewählt wird und anschließend eine RDS-Rundfunksendung empfangen wird und

Revidieren der Daten in dem Speicher durch Einschreiben

der Frequenzdaten für einen Sender der anderen Senderkette, die aus den empfangenen Rundfunksignalen gelesen

werden, an die entsprechende Adresse."

II.

Der Gegenstand des Patentes ist nach den §§ 1 und 4 PatG nicht patentfähig.

Der Anspruch 1 nach Hauptantrag ist nicht rechtsbeständig. Der Gegenstand des

Anspruchs war dem Fachmann an dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch (1) und (2) iVm dem Fachwissen nahegelegt. Der Fachmann

ist ein Elektroingenieur mit Fachhochschulabschluß, der Rundfunkempfänger entwickelt und dabei namentlich die Information des "Radio-Daten-Systems" (RDS)

nutzt. Zu seinem Wissensstand zählen die Druckschriften (1) und (2).

Aus (1) kannte er einen RDS-Rundfunkempfänger (S 6 Fig 2), und er wußte, daß

ein RDS-Sender in den Zusatzinformationen Datensignale des Formats vom

Typ 3, Gruppe A und B, Senderkettennamen und Sendefrequenzen einer Vielzahl

von Senderketten, aussendet, die verschieden von der Senderkette sind, zu der

dieser vom Rundfunkempfänger empfangene RDS-Sender gehört (S 21).

Kurze Zeit vor dem Prioritätstag 1. August 1987, seit März 1987 (vgl (2)), war der

Fachmann veranlaßt, diese von einer Sendestation ausgesandten Informationen

über die anderen Senderketten im auf die Sendestation (Zentralstation) abgestimmten Empfänger zu nutzen. Da der Rundfunkhörer ein Interesse daran hat,

daß sein Empfangsgerät wunschgemäß nur unter Rundfunkprogrammen einer bestimmten Art auswählt - es gibt 31 Möglichkeiten ((1) S 30 Ziffer 3) -: so greift der

Fachmann, um dem Genüge zu tun, hierzu die in (2) enthaltene Anregung auf,

den RDS-Empfänger auf die andere Senderkette zu schalten, wenn die gewünschte Bedingung erfüllt ist, ein Sender dieser Kette die vom Hörer bevorzugte

Programmart gerade aussendet. Hierzu nutzt man die

Informationen der

Typ-3-Gruppe ((2) S 4 Ziffer 4 Abs 1). Aus den empfangenen RDS-Daten des

Senders, auf den der Empfänger abgestimmt ist, werden die jeweiligen Senderkettennamen - Block 2 - und die dazugehörigen Sendefrequenzen - Block 3 - anderer Senderketten gelesen. Diese Daten legt der Fachmann, geordnet nach dem

Namen der jeweiligen Senderkette in Unterbereichen eines Einstellspeichers ab.

Denn der Fachmann weiß bereits aus dem Umgang mit der Liste über alternative

Frequenzen der Daten des Typs der OA- und OB-Gruppe ((1) S 17), daß er durch

Abspeichern einer Liste mit sämtlichen alternativen Frequenzen beim Schalten auf

einen anderen Sender relativ kurze Umschaltzeiten erzielt ((1) S 30 Ziffer 5). Dann

ist es aber nur folgerichtig, wenn er auch die gelesenen Daten des Typs 3 speichert.

Ob im Rundfunkempfänger von der Auswertung anderer Senderketten Gebrauch

gemacht werden soll oder nicht, stellt der Fachmann dem Nutzer anheim. Dies geschieht durch Auslösen mittels eines Einstellbefehls.

2. Der Hilfsantrag bleibt ebenfalls erfolglos, da auch der erteilte Anspruch 2 nicht

rechtsbeständig ist.

Nach (2) ist es zweckmäßig, die alternativen Listen vom Typ 3 über andere Senderketten jeweils auf die augenblicklich eingestellte Empfangsfrequenz abzustellen (S 4 Ziffer 4 Abs 2 und 3). Dann müssen aber bei Ändern der Empfangsfrequenz die gespeicherten Listen alternativer Frequenzen anderer Senderketten jeweils auf den neuesten Stand gebracht werden. Denn die empfangenen Listen

über die Senderkettennamen und Sendefrequenzen der anderen Senderketten

sind jeweils auf die Zentralstation zugeschnitten, auf die der Empfänger abgestimmt ist. Diese Revision ist namentlich dann erforderlich, wenn bei schlechten

Empfangsverhältnissen im Rahmen einer "Programmnachlauffunktion", dem automatischen Abstimmen unter Zuhilfenahme der Daten der Gruppe OA oder OB, ein

empfangswürdiger Sender ein und derselben Senderkette ausgesucht und damit

auf eine neue Zentralstation abgestimmt wird.

Dr. Anders

Obermayer

Dr. Hartung

Martens

br/Be