Rechtsprechung / BPatG / 2007

BPatG Beschluss vom 30.07.2007 – 30 W (pat) 158/05

30. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

30 W (pat) 158/05 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 303 39 984.8

hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 30. Juli 2007 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Vogel

von Falckenstein sowie der Richterin Hartlieb und des Richters Paetzold 08.05

beschlossen:

Auf die Beschwerde des Anmelders werden die Beschlüsse der

Markenstelle für Klasse 45 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 7. Oktober 2004 und 18. August 2005 aufgehoben.

G r ü n d e

Die Markenstelle für Klasse 45 hat die für zahlreiche Waren und Dienstleistungen

der Klassen 9, 37 und 45 beanspruchte Bildmarkenanmeldung bereits wegen formeller Mängel gemäß § 36 Abs. 4 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 1 MarkenV zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Anmelder von der beanspruchten Marke

nicht die erforderliche Anzahl von farblich identischen Abbildungen eingereicht

habe; die nachträglich übersandten Abbildungen hätten dem angemeldeten Original in verschiedenen grafischen Details nicht entsprochen.

Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde des Anmelders, der nunmehr vier mit den in den ursprünglich eingereichten Unterlagen übereinstimmende

farbige Darstellungen nachgereicht hat.

Damit ist der bis dahin bestehende Mangel der Anmeldeunterlagen beseitigt, so

dass die Beschlüsse der Markenstelle aufzuheben waren und das Prüfungsverfahren dort mit den nun vorliegenden Wiedergaben, die der Amtsakte beigelegt worden sind, fortgeführt werden kann.

Dr. Vogel von Falckenstein

Hartlieb

Paetzold

Ko