Rechtsprechung / BPatG / 2007
BPatG Beschluss vom 23.10.2007 – 33 W (pat) 144/05
33. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
33 W (pat) 144/05 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 305 33 160.4
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 23. Oktober 2007 unter Mitwi
rkung der Richterin Dr. Hock als Vorsitz ende und der Richter Bender und Kätker
b
eschlossen: 08.05
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I
A
m 7. Juni 2005 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke
Basic Care
fü
r folgende Dienstleistungen angemeldet worden:
Versicherungswesen, nämlich Lebensversicherung.
Mit Beschlüssen vom 8. August 2005 und vom 4. Oktober 2005, letzterer davon im
Erinnerungsverfahren, hat die Markenstelle für Klasse 36 die A
nmeldung nach
§
§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Markenstelle ist die angemeldete Marke "Basic Care" eine
sprachüblich gebildete Wortkombination mit der Bedeutung "Basis- oder auch
Grundvorsorge". Sie stelle damit in Bezug auf die von der Anmeldung erfassten
Dienstleistungen eine beschreibende Beschaffenheits- oder Bestimmungsangabe
dar. Das Wort "Care" sei dem englischen Grundwortschatz zuzurechnen, weise
u. a. die Bedeutungen "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung, Sorgfalt" auf und
sei weiter im Bereich des Versicherungswesens gängig. Regelmäßig dienten Versicherungen dazu, Risiken abzusichern und hätten daher auch das Ziel, Vorsorge
zu betreiben. Dies träfe insbesondere auf den Bereich der Zukunfts- oder auch
Altersabsicherung zu. Hierzu dienten unter anderem die von der Anmeldung umfassten Lebensversicherungen, welche zu diesem Zweck unterschiedliche Vertragsgestaltungsvarianten und Zielvorgaben haben könnten. So sei es auch möglich, dass mittels einer Lebensversicherung eine Grundabsicherung oder auch Basisvorsorge erreicht werden solle. Zumindest nicht unerhebliche Teile des Verkehrs verfügten über ausreichende angelsächsische Sprachkenntnisse und würden die vorliegende Wortkombination in Verbindung mit den von der Anmeldung
erfassten Dienstleistungen lediglich als beschreibende Beschaffenheits- und Bestimmungsangabe dahingehend auffassen, dass die hier in Frage stehenden Vers icherungsdienstleistungen der Grundvorsorge oder Basisabsicherung dienten.
Beschreibende Wortkombinationen in Verbindung mit dem Element "Care" würden
in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet. Entsprechende Beispiele seien Wortkombinationen wie "Careprodukt", "Carebehandlung", "Medical
Care", "Consumer Care", "Caremanager" oder auch "Baby-Care" und "Health-
Care". Zudem würden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht isoliert, sondern stets im Zusammenhang mit den so gekennzeichneten Waren oder
Dienstleistungen wahrnehmen. Daher würden sie in der angemeldeten Marke,
ohne darin eine Mehrdeutigkeit zu erkennen, ledig
lich einen Hinweis auf eine
"G
rundvorsorge- oder Grundabsicherung" erkennen.
Gegen diese Entscheidun
g richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der
s ie sinngemäß beantragt,
die Beschlüsse der Markenstelle
für Kla
sse 36 vom 8. August 2005 und 4. Oktober 2005 aufzuheben.
Von einer Begründung der Bes
chwerde hat sie abgesehen und um Entscheidung
n
ach Lage der Akten gebeten.
Der Anmelderin sind Kopien d
es Ergebnisses einer vom Senat durchgeführten
R
echerche übersandt worden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II
Die Beschwerde ist nicht begründet.
Die angemeldete Marke ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung
ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft,
der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder
zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen
können.
Die angemeldete Marke setzt sich aus den Bestandteilen "Basic" und "Care" zusammen. Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "Basic" wird
schon allein wegen seiner weitgehenden schriftlichen und klanglichen Entsprechung zum deutschen Pendant "Basis" von nahezu jedermann in diesem Sinne
verstanden. Der zweite Bestandteil "Care" hat, wie die Markenstelle unter Nennung entsprechender Beispiele zu Recht dargelegt hat, ebenfalls vielfach in die
deutsche Sprache, insbesondere in den Sprachgebrauch der Werbung, Eingang
gefunden. Dies gilt etwa für die Bereiche der Medizin bzw. Krankenpflege, Körper-
und Schönheitspflege und sonstige Bereiche, in denen Waren und Dienstleistungen einen Schutz-, Pflege- oder Fürsorgezweck haben. Hierzu kann auf die dem
Beschluss des Erstprüfers vom 8. August 2005 beigefügten Verwendungsbeispiele verwiesen werden. Daher wird der Bestandteil "Care" erheblichen Teilen
des Verkehrs i. S. v. "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung" teilweise auch
"Sorgfalt" bekannt sein.
Im Bereich der hier
relevanten
(Lebens-)Versicherungsdienstleistungen steht dabei die Bedeutung "Vorsorge" evt. auch "Versorgung" im Vordergrund. Mit der sich daraus nahe liegend ergebenden
Gesamtbedeutung einer "Grundvorsorge" bzw. "Grundversorgung" ist die angemeldete Wortkombination nach dem Ergebnis der Senatsrecherche auch eine offensichtlich beliebte Bezeichnung von Versicherungen und Versicherungstarifen
verschiedener Anbieter. Dies gilt ebenso für die nahezu identisch geschriebene
und gleichbedeutende deutsch-englische Entsprechung "Basis Care", die sich
ebenfalls häufig findet. Zumeist werden diese und ähnliche Wortkombinationen zur
Bezeichnung des preiswertesten Tarifs verwendet, der (nur) eine Grundversorgung gewährleisten soll. Als Beispiele seien genannt:
www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/altersvorsorge/…:
"Basis Rente (Basis Care) - Privatrente mit Steuervorteil";
www.profis-mitherz.info/vorsorge/kapital.htm:
"Basis Care ist die ideale Lösung, um Ihre Altersvorsorge attraktiv zu gestalten
und sich zusätzlich jedes Jahr eine beachtliche Summe Geld vom Staat zurück zu
holen, …";
www.dkv.com/berater/matthias-klumb/index.php?page=kontakt _engl.phtml&…:
"DKV - Contact
I would like to have further information to the topic:
Health Insurance
• Top-Care • Comfort-Care
• Basis-Care • Student Tariff";
www.rmv-versicherung.de/sites/inhaltsver.htm:
"Basis - Versicherung - € 5.000,--
… Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör, sowie lose,
nicht fest eingebaute Teile: …
Comfort - Versicherung - € 8.000,-- … zusätzl. zur Basis-Versicherung gilt Versicherungsschutz für: Computer, Mobiltelefone, Funk, …
Gold - Versicherung - € 15.000,-- zusätzlich zur Basis- und Comfort - Versicherung
gilt Versicherungsschutz für: Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, …";
https://sicherheit.sparkasse-harburg-buxtehude.de/privatkunden/…:
"Basis-Versicherungen
Passen sie Ihren Schutz ihrer Lebenslage an
Egal ob drei, 33 oder 66 Jahre - es gibt einfach Versicherungen, auf die man nie
verzichten sollte. …";
www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,408780,00.html:
"RENTE
Basisvorsorge auf neuer Basis
Vorsorgeangebote machen die Rürup-Rente attraktiver.
… Jene als Basisvorsorge geplante Idee, der bisher nur wenige Bundesbürger
folgen wollen?";
www.berliner-sparkasse.de/firmenkunden/vorsorge_versicherungen/ruerup_…:
"Die Gothaer BasisVorsorge: jetzt flexibler!";
www.hdi.de/privatkunden/produkte/basisvorsorge/:
"basisvorsorge…
Die Basisrente für ihre Zukunft: HDI-Basisvorsorge
Die geförderte Basisvorsorge ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge, denn …";
www.barmenia.de/produkte/2770.asp:
"Pflegetagegeld - Basisschutz
Sichern Sie Ihren finanziellen Spielraum zumindest im schlimmsten Fall, …";
www.lvm.de/leistungen/sachversicherungen/hausrat/basisschutz.jsp:
"Hausrat-Versicherung
Basisschutz auf einen Blick
Versichert ist ihr Hausrat zum Neuanschaffungswert gegen …";
www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/krankenversicherungen/…:
"Der Basisschutz: So gut, wie sie sich die Gesetzliche wünschen …
Sie suchen einen Versicherungsschutz mit soliden Leistungen zu einem vernünftigen Preis? Dann ist der Basisschutz der Gothaer Krankenversicherung genau das
richtige für Sie. …";
www.nuernberger-berlin.com/haftpflichtversicherung-text.htm:
"• 3 oder 5 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden
wahlweise, auch im BasisSchutz …";
www.reiseversicherung-box.de/elvia/produkt/gruppenversicherungen.html:
"Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz
…
Reise-Rücktrittskosten-Basisschutz
…";
www.standardlife.de/953.php:
"MAXXELLENCE BASIC - Der Maßstab in der Basisvorsorge. …";
www.rhein-main-finanzen.de/best-basic.html:
"BESTBASIC als Produkt der Basisvorsorge dient der Ergänzung des gesetzlichen
…";
www.bucerius.whu.edu/Insurance.139.0.html:
"HEALTH AND LIABILITY INSURANCE
…
Basic Care - EUR 39 per month …";
www.bal-tours.de/bal/sonstiges/au-pair.html:
"Basic Care Paket
Die Reise-Krankenversicherung übernimmt …
Profi Care Paket
Zusätzlich zu dem Versicherungsschutz Basic Care sind folgende Leistungen mitversichert: …".
Auch wenn es bei der Mehrzahl dieser Beispiele nicht um Lebensversicherungen
geht, so wird der Verbraucher, der stets auch mit Werbung aus anderen Versicherungssparten und den dabei verwendeten Schlagwörtern wie "Basic Care", "Basis
Care", "Basisschutz", "Basisversicherung", "Basistarif" usw. konfrontiert wird, den-
noch auch im Bereich der Lebensversicherungen ohne weiteres davon ausgehen,
dass die angemeldete Marke nichts anderes als einen solchen Basis-Versicherungstarif bezeichnet, der also eine Grundabsicherung bzw. einen Grundversicherungsschutz gewährleisten soll. Damit bezeichnet die Anmeldemarke in werbeüblicher Form nur ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen. Sie ist daher
nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen.
Im Übrigen weist die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung auch nicht die für
eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
Wie bereits oben erläutert, handelt es sich bei der angemeldeten Marke um eine
werbeübliche Bezeichnung für einen Versicherungstarif bzw. eine Versicherungsvariante, die der Grundabsicherung dient. Sie erschöpft sich erkennbar in einem
werblich-beschreibenden Bedeutungsgehalt. Damit fehlt ihr jegliche Eignung, auf
die Herkunft der so bezeichneten Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen. Dies zeigt sich im Übrigen auch schon darin, dass
unterschiedliche, miteinander konkurrierende Anbieter von Versicherungen die
Anmeldemarke (in verschiedenen Schreibweisen) zur Bezeichnung ihrer Grund-
bzw. Basistarife verwenden.
Die Beschwerde war damit zurückzuweisen.
Dr. Hock
Bender
Kätker
Cl