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BPatG Beschluss vom 23.10.2007 – 33 W (pat) 144/05

33. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

33 W (pat) 144/05 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 305 33 160.4

hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 23. Oktober 2007 unter Mitwi

rkung der Richterin Dr. Hock als Vorsitz ende und der Richter Bender und Kätker

b

eschlossen: 08.05

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I

A

m 7. Juni 2005 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke

Basic Care

r folgende Dienstleistungen angemeldet worden:

Versicherungswesen, nämlich Lebensversicherung.

Mit Beschlüssen vom 8. August 2005 und vom 4. Oktober 2005, letzterer davon im

Erinnerungsverfahren, hat die Markenstelle für Klasse 36 die A

nmeldung nach

§

§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Markenstelle ist die angemeldete Marke "Basic Care" eine

sprachüblich gebildete Wortkombination mit der Bedeutung "Basis- oder auch

Grundvorsorge". Sie stelle damit in Bezug auf die von der Anmeldung erfassten

Dienstleistungen eine beschreibende Beschaffenheits- oder Bestimmungsangabe

dar. Das Wort "Care" sei dem englischen Grundwortschatz zuzurechnen, weise

u. a. die Bedeutungen "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung, Sorgfalt" auf und

sei weiter im Bereich des Versicherungswesens gängig. Regelmäßig dienten Versicherungen dazu, Risiken abzusichern und hätten daher auch das Ziel, Vorsorge

zu betreiben. Dies träfe insbesondere auf den Bereich der Zukunfts- oder auch

Altersabsicherung zu. Hierzu dienten unter anderem die von der Anmeldung umfassten Lebensversicherungen, welche zu diesem Zweck unterschiedliche Vertragsgestaltungsvarianten und Zielvorgaben haben könnten. So sei es auch möglich, dass mittels einer Lebensversicherung eine Grundabsicherung oder auch Basisvorsorge erreicht werden solle. Zumindest nicht unerhebliche Teile des Verkehrs verfügten über ausreichende angelsächsische Sprachkenntnisse und würden die vorliegende Wortkombination in Verbindung mit den von der Anmeldung

erfassten Dienstleistungen lediglich als beschreibende Beschaffenheits- und Bestimmungsangabe dahingehend auffassen, dass die hier in Frage stehenden Vers icherungsdienstleistungen der Grundvorsorge oder Basisabsicherung dienten.

Beschreibende Wortkombinationen in Verbindung mit dem Element "Care" würden

in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet. Entsprechende Beispiele seien Wortkombinationen wie "Careprodukt", "Carebehandlung", "Medical

Care", "Consumer Care", "Caremanager" oder auch "Baby-Care" und "Health-

Care". Zudem würden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht isoliert, sondern stets im Zusammenhang mit den so gekennzeichneten Waren oder

Dienstleistungen wahrnehmen. Daher würden sie in der angemeldeten Marke,

ohne darin eine Mehrdeutigkeit zu erkennen, ledig

lich einen Hinweis auf eine

"G

rundvorsorge- oder Grundabsicherung" erkennen.

Gegen diese Entscheidun

g richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der

s ie sinngemäß beantragt,

die Beschlüsse der Markenstelle

für Kla

sse 36 vom 8. August 2005 und 4. Oktober 2005 aufzuheben.

Von einer Begründung der Bes

chwerde hat sie abgesehen und um Entscheidung

n

ach Lage der Akten gebeten.

Der Anmelderin sind Kopien d

es Ergebnisses einer vom Senat durchgeführten

R

echerche übersandt worden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II

Die Beschwerde ist nicht begründet.

Die angemeldete Marke ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung

ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft,

der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder

zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen

können.

Die angemeldete Marke setzt sich aus den Bestandteilen "Basic" und "Care" zusammen. Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "Basic" wird

schon allein wegen seiner weitgehenden schriftlichen und klanglichen Entsprechung zum deutschen Pendant "Basis" von nahezu jedermann in diesem Sinne

verstanden. Der zweite Bestandteil "Care" hat, wie die Markenstelle unter Nennung entsprechender Beispiele zu Recht dargelegt hat, ebenfalls vielfach in die

deutsche Sprache, insbesondere in den Sprachgebrauch der Werbung, Eingang

gefunden. Dies gilt etwa für die Bereiche der Medizin bzw. Krankenpflege, Körper-

und Schönheitspflege und sonstige Bereiche, in denen Waren und Dienstleistungen einen Schutz-, Pflege- oder Fürsorgezweck haben. Hierzu kann auf die dem

Beschluss des Erstprüfers vom 8. August 2005 beigefügten Verwendungsbeispiele verwiesen werden. Daher wird der Bestandteil "Care" erheblichen Teilen

des Verkehrs i. S. v. "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung" teilweise auch

"Sorgfalt" bekannt sein.

Im Bereich der hier

relevanten

(Lebens-)Versicherungsdienstleistungen steht dabei die Bedeutung "Vorsorge" evt. auch "Versorgung" im Vordergrund. Mit der sich daraus nahe liegend ergebenden

Gesamtbedeutung einer "Grundvorsorge" bzw. "Grundversorgung" ist die angemeldete Wortkombination nach dem Ergebnis der Senatsrecherche auch eine offensichtlich beliebte Bezeichnung von Versicherungen und Versicherungstarifen

verschiedener Anbieter. Dies gilt ebenso für die nahezu identisch geschriebene

und gleichbedeutende deutsch-englische Entsprechung "Basis Care", die sich

ebenfalls häufig findet. Zumeist werden diese und ähnliche Wortkombinationen zur

Bezeichnung des preiswertesten Tarifs verwendet, der (nur) eine Grundversorgung gewährleisten soll. Als Beispiele seien genannt:

www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/altersvorsorge/…:

"Basis Rente (Basis Care) - Privatrente mit Steuervorteil";

www.profis-mitherz.info/vorsorge/kapital.htm:

"Basis Care ist die ideale Lösung, um Ihre Altersvorsorge attraktiv zu gestalten

und sich zusätzlich jedes Jahr eine beachtliche Summe Geld vom Staat zurück zu

holen, …";

www.dkv.com/berater/matthias-klumb/index.php?page=kontakt _engl.phtml&…:

"DKV - Contact

I would like to have further information to the topic:

Health Insurance

• Top-Care • Comfort-Care

• Basis-Care • Student Tariff";

www.rmv-versicherung.de/sites/inhaltsver.htm:

"Basis - Versicherung - € 5.000,--

… Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör, sowie lose,

nicht fest eingebaute Teile: …

Comfort - Versicherung - € 8.000,-- … zusätzl. zur Basis-Versicherung gilt Versicherungsschutz für: Computer, Mobiltelefone, Funk, …

Gold - Versicherung - € 15.000,-- zusätzlich zur Basis- und Comfort - Versicherung

gilt Versicherungsschutz für: Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, …";

https://sicherheit.sparkasse-harburg-buxtehude.de/privatkunden/…:

"Basis-Versicherungen

Passen sie Ihren Schutz ihrer Lebenslage an

Egal ob drei, 33 oder 66 Jahre - es gibt einfach Versicherungen, auf die man nie

verzichten sollte. …";

www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,408780,00.html:

"RENTE

Basisvorsorge auf neuer Basis

Vorsorgeangebote machen die Rürup-Rente attraktiver.

… Jene als Basisvorsorge geplante Idee, der bisher nur wenige Bundesbürger

folgen wollen?";

www.berliner-sparkasse.de/firmenkunden/vorsorge_versicherungen/ruerup_…:

"Die Gothaer BasisVorsorge: jetzt flexibler!";

www.hdi.de/privatkunden/produkte/basisvorsorge/:

"basisvorsorge…

Die Basisrente für ihre Zukunft: HDI-Basisvorsorge

Die geförderte Basisvorsorge ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge, denn …";

www.barmenia.de/produkte/2770.asp:

"Pflegetagegeld - Basisschutz

Sichern Sie Ihren finanziellen Spielraum zumindest im schlimmsten Fall, …";

www.lvm.de/leistungen/sachversicherungen/hausrat/basisschutz.jsp:

"Hausrat-Versicherung

Basisschutz auf einen Blick

Versichert ist ihr Hausrat zum Neuanschaffungswert gegen …";

www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/krankenversicherungen/…:

"Der Basisschutz: So gut, wie sie sich die Gesetzliche wünschen …

Sie suchen einen Versicherungsschutz mit soliden Leistungen zu einem vernünftigen Preis? Dann ist der Basisschutz der Gothaer Krankenversicherung genau das

richtige für Sie. …";

www.nuernberger-berlin.com/haftpflichtversicherung-text.htm:

"• 3 oder 5 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden

wahlweise, auch im BasisSchutz …";

www.reiseversicherung-box.de/elvia/produkt/gruppenversicherungen.html:

"Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz

Reise-Rücktrittskosten-Basisschutz

…";

www.standardlife.de/953.php:

"MAXXELLENCE BASIC - Der Maßstab in der Basisvorsorge. …";

www.rhein-main-finanzen.de/best-basic.html:

"BESTBASIC als Produkt der Basisvorsorge dient der Ergänzung des gesetzlichen

…";

www.bucerius.whu.edu/Insurance.139.0.html:

"HEALTH AND LIABILITY INSURANCE

Basic Care - EUR 39 per month …";

www.bal-tours.de/bal/sonstiges/au-pair.html:

"Basic Care Paket

Die Reise-Krankenversicherung übernimmt …

Profi Care Paket

Zusätzlich zu dem Versicherungsschutz Basic Care sind folgende Leistungen mitversichert: …".

Auch wenn es bei der Mehrzahl dieser Beispiele nicht um Lebensversicherungen

geht, so wird der Verbraucher, der stets auch mit Werbung aus anderen Versicherungssparten und den dabei verwendeten Schlagwörtern wie "Basic Care", "Basis

Care", "Basisschutz", "Basisversicherung", "Basistarif" usw. konfrontiert wird, den-

noch auch im Bereich der Lebensversicherungen ohne weiteres davon ausgehen,

dass die angemeldete Marke nichts anderes als einen solchen Basis-Versicherungstarif bezeichnet, der also eine Grundabsicherung bzw. einen Grundversicherungsschutz gewährleisten soll. Damit bezeichnet die Anmeldemarke in werbeüblicher Form nur ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen. Sie ist daher

nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen.

Im Übrigen weist die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung auch nicht die für

eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Wie bereits oben erläutert, handelt es sich bei der angemeldeten Marke um eine

werbeübliche Bezeichnung für einen Versicherungstarif bzw. eine Versicherungsvariante, die der Grundabsicherung dient. Sie erschöpft sich erkennbar in einem

werblich-beschreibenden Bedeutungsgehalt. Damit fehlt ihr jegliche Eignung, auf

die Herkunft der so bezeichneten Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen. Dies zeigt sich im Übrigen auch schon darin, dass

unterschiedliche, miteinander konkurrierende Anbieter von Versicherungen die

Anmeldemarke (in verschiedenen Schreibweisen) zur Bezeichnung ihrer Grund-

bzw. Basistarife verwenden.

Die Beschwerde war damit zurückzuweisen.

Dr. Hock

Bender

Kätker

Cl