Rechtsprechung / BPatG / 2007

BPatG Beschluss vom 08.11.2007 – 8 W (pat) 8/07

8. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

8. November 2007

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 195 27 843.7-27

hat der 8. Senat (Techn. Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die

mündliche Verhandlung vom 8. November 2007 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Dehne sowie des Richters Dipl.-Ing. agr. Dr. Huber und der

Richterinnen Pagenberg LL.M. Harv. und Dipl.-Ing. Dr. Prasch 08.05

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse B 01 D des Patentamts vom 17. März 2005

aufgehoben und das Patent 195 27 843 wie folgt erteilt:

B e z e i c h n u n g :

Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines

Verbrennungsmotors

A n m e l d e t a g :

29. Juli 1995

Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zu Grunde:

Patentansprüche 1 bis 11,

überreicht in der mündlichen Verhandlung

Beschreibung, Seiten 1, 2 und 2a

und Seiten 3 bis 7

sowie

2 Blatt Zeichnungen,

Figuren 1 bis 3,

jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung.

G r ü n d e

I

Die Patentanmeldung 195 27 843.7-27 mit der ursprünglichen Bezeichnung „Lösbar mit einer Innenzarge verbundenes Ringfilterelement“ hat die Prüfungsstelle für

Klasse B01D des Patentamts mit Beschluss vom 17. März 2005 zurückgewiesen.

Sie hat zur Begründung ausgeführt, die Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung gemäß

dem von der Anmelderin neu eingereichten Anspruch 1 sei gegenüber dem im

Verfahren befindlichen Stand der Technik zwar neu, beruhe jedoch hinsichtlich der

DE 93 12 856 U1 (D6) und der CH 646 344 A5 (D3) nicht auf erfinderischer Tätigkeit.

Gegen diesen am 29. März 2005 zugestellten Beschluss hat die Anmelderin am

28. April 2005 Beschwerde eingelegt.

Sie hat im schriftlichen Verfahren ausgeführt, dass ein Fehlverständnis der

DE 93 12 856 U1, nämlich eine Verwechslung des „Innendurchmessers D des

Filterkörpers“ mit „dem größten Durchmesser d des Stützkörpers“ und die Kombination dieser Druckschrift mit der gattungsmäßig wegen des Luftfilters nicht mit

dem Anmeldungsgegenstand vergleichbaren CH 646 344 A5 zu der negativen

Beurteilung geführt habe. Sie hat außerdem zur Erläuterung einer spaltfreien und

kraftschlüssigen Lagerung der Innenfaltenkanten eines Ringfilterelementes auf

einer Innenzarge noch auf die Druckschrift EP 0 682 967 B1 verwiesen, da eine

solche Lagerung auch bei dem anmeldungsgemäßen Ringfilterelement vorgesehen sei.

In der mündlichen Verhandlung hat sie neugefasste Unterlagen mit gegenüber der

ursprünglichen Fassung geänderten Patentansprüchen 1 bis 11 und geänderten

Beschreibungsseiten 1, 2 und 2a vorgelegt.

Sie vertritt die Auffassung, dass dem Gegenstand des neu vorgelegten Patentanspruchs 1 eine die Patenterteilung rechtfertigende erfinderische Leistung zugrunde

liege.

Der geltende Patentanspruch 1 lautet:

„ a) - Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors

mit einem lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel (2)

eines Filtergehäuses (1) abtrennbar gelagerten Innenzarge

(3) verbundenen Ringfilterelement (10), das aus zick-zackförmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Elementes verlaufenden Faltkanten und durch Endscheiben (11) gedichteten Stirnseiten besteht und bei der

b) - das Ringfilterelement (10) bei an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) verbleibender Innenzarge (3) auswechselbar

ist,

c) - das Ringfilterelement (10) eine konische Innenfläche und die

Innenzarge (3) eine konische Außenfläche besitzen,

d) - die konischen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der

Innenzarge (3) komplementär zueinander ausgebildet sind,

e) - das Ringfilterelement (10) zumindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang direkt an

der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) anliegt,

f) - die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und

Innenzarge (3) an dem freien Ende der Innenzarge (3) liegen.“

Die diesem Patentanspruch untergeordneten Patentansprüche 2 bis 11 beziehen

sich ebenfalls auf eine Filtereinrichtung. Zu deren Wortlaut wird auf die Gerichtsakte verwiesen.

Die Anmelderin und Beschwerdeführerin stellt den Antrag,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse B 01 D des Patentamts vom 17. März 2005 aufzuheben und das Patent mit den in

der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen zu erteilen.

Im Prüfungsverfahren sind neben den im Zurückweisungsbeschluss genannten

Druckschriften

D3 CH 646 344 A5

und

D6 DE 93 12 856 U1

noch die Druckschriften

D1 DE 41 31 353 A1

D2 DE 89 10 190 U1

D4 US 41 35 899

D5 US 34 58 050

genannt worden.

Im Recherchebericht waren darüber hinaus noch die folgenden Druckschriften

genannt worden:

− DE 42 40 656 A1

− DE-AS 12 78 404

− DE 94 11 212 U1

− GB 21 91 959 A

− EP 05 59 011 A1

Wegen der weiteren Einzelheiten im Übrigen wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II

Die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig und in der Sache

auch begründet.

Der Anmeldungsgegenstand stellt eine patentfähige Erfindung i. S. d. §§ 1 bis 5

PatG dar.

1. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist in den ursprünglichen Unterlagen

als zum Anmeldungsgegenstand gehörend offenbart.

Der neugefasste Anspruch 1 bezieht sich nunmehr auf eine Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors. Die Zweckbestimmung einer solchen

Filtereinrichtung ist auf Seite 6, zweiter Absatz, der ursprünglich eingereichten

Anmeldeunterlagen für das ursprünglich im Anspruch 1 allein angegebene Ringfilterelement offenbart. Diese Änderung ist daher zulässig.

Die weiteren Merkmale der Merkmalsgruppe a), wonach die Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors mit einem lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel (2) eines Filtergehäuses (1) abtrennbar gelagerten Innenzarge

(3) verbundenen Ringfilterelement (10) versehen ist, das aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Elementes verlaufenden Faltkanten besteht, stammen aus dem Oberbegriff des ursprünglichen Anspruchs 1.

Das verbleibende letzte Merkmal dieser Merkmalsgruppe, wonach das Ringfilterelement aus durch Endscheiben (11) gedichteten Stirnseiten besteht, stammt hingegen aus der ursprünglichen Beschreibung S. 4, letzter Satz, da gemäß dieser

Textstelle die axialen Enden des Ringfilterelementes durch aufgebrachte Endscheiben gedichtet sind.

Die Merkmale der Merkmalsgruppe b) gehen auf die im Oberbegriff des ursprünglichen Anspruchs 1 zuletzt angegebene Merkmale zurück.

Die Merkmalsgruppen c) und d) beruhen auf den kennzeichnenden Merkmalen

des ursprünglichen Anspruchs 1, auf Angaben in der ursprünglichen Beschreibung

auf Seite 2, 2. Absatz, 1. Satz, und auf Seite 4, letzter Absatz, 1. Satz, und finden

zudem ihre Stütze in den Fig. 1 und 2. Gemäß dem ursprünglichen Anspruch 1 liegen die Innenzarge (3) und das Ringfilterelement (10) über konische Flächen radial kraftschlüssig aneinander. Gemäß den angegebenen Beschreibungsseiten und

den Figuren 1 und 2 ist das Ringfilterelement konisch ausgebildet und auf die Innenzarge aufgeschoben (vgl. S. 4, letzter Absatz, 1. Satz), wobei deren Außendurchmesser von ihrem freien Ende aus axial allmählich ansteigt und hierauf abgestimmt auch der Innendurchmesser des Ringfilterelements allmählich ansteigt

(vgl. S. 2, 2. Absatz, 1. Satz). Diesen Angaben vermag der Fachmann, ein Diplom-

Ingenieur des Maschinenbaus mit zumindest Fachhochschulabschluss und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Entwicklung und dem Bau von Filtern, insbesondere für den KFZ-Bereich, ein Ringfilterelement (10) mit einer konischen Innenfläche und eine Innenzarge (3) mit einer konischen Außenfläche nach

der Merkmalsgruppe c) und die zueinander komplementäre Ausbildung der konischen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der Innenzarge (3) nach der

Merkmalsgruppe d) entnehmen.

Die Merkmale der Merkmalsgruppe e) stammen zumindest sinngemäß aus den

ersten drei Zeilen der Seite 5 und den Fig. 1 und 2 der ursprünglichen Unterlagen.

Dem auf Seite 5 beschriebenen abstandsfreien Anliegen der radial inneren Faltenkanten des Ringfilterelementes an den Ringstegen (8) der Innenzarge (3) entnimmt der Fachmann dessen direktes Anliegen an der konischen Außenfläche der

Innenzarge (3) und den Figuren 1 und 2 das Anliegen zumindest in einem axialen

Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang.

Die Merkmale der letzten Merkmalsgruppe f), wonach „die verjüngten Konusenden

von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) an dem freien Ende der Innenzarge

(3) liegen“, leiten sich für den Fachmann aus der ursprünglichen Beschreibung

Seite 4, 2. Absatz, 3. Satz ab, gemäß der die Konizität so ausgebildet sei, dass

der den geringsten Durchmesser aufweisende Bereich an dem freien Ende des

rohrförmigen Teiles (7) der Innenzarge liege. Eine solche Anordnung geht auch

aus den Figuren 1 und 2 hervor.

Der Patentanspruch 1 ist somit zulässig.

2. Die dem Hauptanspruch nachgeordneten geltenden Unteransprüche 2 bis 11

sind zulässig.

Die Ansprüche 2 bis 5 gehen auf die ursprünglichen Ansprüche 2 bis 5 und die

Ansprüche 6 bis 11 auf die ursprünglichen Ansprüche 7 bis 12 zurück, beziehen

sich jedoch nunmehr in Anlehnung an den geltenden Anspruch 1 auf eine Filtereinrichtung. Die Ansprüche 6 bis 11 enthalten außerdem noch redaktionelle Änderungen hinsichtlich ihrer Nummerierung und ihres Rückbezugs. Darüber hinaus ist

in dem auf den ursprünglichen Anspruch 10 zurückgehenden Anspruch 9 das letzte Merkmal des Anspruchs 10 gestrichen worden, wonach der radial überstehende

Rand (13) der Endscheibe in Richtung des entgegen gesetzten Endes des Ringfilterelementes (3) abgebogen ist. Die Streichung dieser auf ein Abbiegen des überstehenden Randes der elastischen Endscheibe beruhenden Wirkungsangabe erweitert den Gegenstand des Anspruchs 9 jedoch nicht, da auf Seite 4 der ursprünglichen Anmeldeunterlagen im letzten Satz offenbart ist, dass die axialen

Enden des Ringfilterelementes (10) allein durch aufgebrachte Endscheiben gedichtet sind.

3. Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist eine Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung

eines Verbrennungsmotors.

Diese Filtereinrichtung weist gemäß Merkmalsgliederungspunkt a) ein Ringfilterelement (10) auf, das lösbar mit einer Innenzarge (3) verbunden ist, die abtrennbar an einem abnehmbaren Deckel (2) eines Filtergehäuses (1) gelagert ist, wobei

das Ringfilterelement aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Ringfilterelementes (10) verlaufenden Faltkanten und durch Endscheiben gedichteten Stirnseiten besteht.

Nach Merkmalsgliederungspunkt b) ist das Ringfilterelement (10) bei an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) verbleibender Innenzarge (3) auswechselbar.

Gemäß der Beschreibung soll das Öl oder der Kraftstoff das Ringfilterelement (10)

von radial außen nach innen durchströmen und im Zentrum der Innenzarge (3)

durch ein zentrales Rohr (15) abfließen (vgl. S. 6, 2. Absatz, Fig. 1 u. 2). Dabei soll

die Innenzarge (3) als ein Stützkörper dienen, um es beim Durchströmen des Filtermediums mit hohem Druck vor einer Beschädigung durch Verformen oder Eindrücken zu schützen (vgl. S. 1, letzter Satz der ursprünglichen Beschreibung bzw.

S. 2, 2. Absatz, letzter Satz der geltenden Beschreibung). Die Innenzarge soll außerdem dem Ringfilterelement (10) als ein Verbindungsglied zum Gehäusedeckel

(2) dienen, um beim Öffnen des Deckels (2) mit diesem angehoben und zum Austausch aus dem Filtergehäuse entfernt werden zu können.

Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass nach Merkmalsgliederungspunkt c) das Ringfilterelement eine konische Innenfläche und die Innenzarge eine

konische Außenfläche besitzen und nach Merkmalsgliederungspunkt d) die konischen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der Innenzarge (3) komplementär

zu einander ausgebildet sein sollen.

Dabei sollen gemäß Merkmalsgliederungspunkt e) das Ringfilterelement (10) zumindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axialen Teilbereiches liegendem Umfang direkt an der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) anliegen und die verjüngten Konusenden

von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) gemäß Merkmalsgliederungspunkt

f) an dem freien Ende der Innenzarge (3) liegen.

Durch die konische Ausgestaltung der Innenfläche des Ringfilterelements und

komplementär dazu der Außenfläche der Innenzarge wird die Montage des faltenförmigen Ringfilterelements vereinfacht, da es sich mit seiner weiten Konusöffnung von dem freien verjüngten Konusende der Innenzarge aus über die gesamte

Länge der Innenzarge ohne Berührung aufbringen lässt, auch dann, wenn das

Dichtungsmaterial an der Stirnseite des Ringfilterelementes geringfügig nach radial innen übersteht (vgl. S. 2, 2. Absatz der ursprünglichen Unterlagen bzw. S. 2,

letzter Absatz und S. 2a, 1. Absatz der geltenden Unterlagen). Dadurch können

die Falteninnenkanten während des Einsetzens des Ringfilterelements nicht so

leicht beschädigt werden wie bei zylindrisch ausgebildeten Filterelementen und

Innenzargen.

Die konische Ausgestaltung ermöglicht im Gegensatz zur zylindrischen Ausführung zudem, dass im fertig montierten Zustand die Falten-Innenkanten des Ringfilterelements ohne Abstand und daher kraftschlüssig an zumindest Teilbereichen

der Innenzarge (3) anliegen können. Die Falten werden dadurch während der Filtration besser gestützt und können bei hohen Filtrationsdrücken nicht so leicht verformt oder beschädigt werden (vgl. S. 2a, 1. Absatz der geltenden Unterlagen).

Gemäß der Beschreibung bestehe bei der konisch ausgebildeten Außenfläche der

Innenzarge mit lösbar darauf aufziehbaren Ringfilterelement mit konisch ausgebildeter Innenfläche ein wesentlicher Vorteil darin, dass die inneren Faltenkanten

des Filterelements auch dann abstandsfrei und damit kraftschlüssig von der Innenzarge abgestützt werden können, wenn die Endscheiben (11) als axiale Dichtungen des Ringfilterelementes radial innen leicht über die Faltenkanten hinausragen

(vgl. S. 7, letzter Absatz der ursprünglichen und geltenden Beschreibung).

Der Erfindung liegt demnach die objektive Aufgabe zugrunde, eine Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung für einen Verbrennungsmotor zu schaffen, bei der das Ringfilterelement zum einen leicht auswechselbar ist und zum anderen für den Betrieb

eine abstandslose und kraftschlüssige Verbindung mit der Innenzarge eingeht, wie

aus den Seiten 2 und 2a der geltenden Beschreibung herleitbar ist.

4. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist neu, weil keine der zum Stand der

Technik genannten Entgegenhaltungen alle seine Merkmale vorbeschreibt.

Durch den Stand der Technik nach der DE 93 12 856 U1 (D6) und der

DE 41 31 353 A1 (D1) sind Ölfiltereinrichtungen für Verbrennungsmotoren mit einer Innenzarge und einem Ringfilterelement bekannt geworden, von denen sich

der Anmeldungsgegenstand nach Anspruch 1 zumindest in allen auf die konische

Ausbildung von Ringfilterelement und Innenzarge gerichteten Merkmale 1c), 1d)

1e) und 1f) unterscheidet.

Auch die

in

den Druckschriften DE 42 40 656 A1, DE 94 11 212 U1,

EP 05 59 011 A1, DE 89 10 190 U1 (D2), DE-AS 12 78 404, GB 21 91 959 A und

in der im Beschwerdeverfahren genannten EP 0 682 967 B1 aufgezeigten Filtereinrichtungen enthalten nur zylindrisch ausgebildete Filterelemente und Stützkörper bzw. Innenzargen. Die anmeldungsgemäße Filtereinrichtung unterscheidet

sich daher auch von diesen bekannten Filtereinrichtungen durch die konisch gestaltete Innenfläche des Ringfilterelements und die entsprechend konische gestaltete Außenfläche der Innenzarge.

Von dem Luftfilter mit auswechselbaren Filtereinsatz nach der CH 646 344 A5

(D3) unterscheidet sich der Anmeldungsgegenstand zum einen in seiner Verwendung als Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung und zum anderen darin, dass die Innenzarge (3) unmittelbar an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) abtrennbar

gelagert ist, das Ringfilterelement (10) lösbar mit der Innenzarge (3) verbunden ist

und durch Endscheiben gedichtete Stirnseiten aufweist (Merkmal a)) sowie dadurch, dass die Innenzarge (3) ein freies Ende aufweist, an dem die verjüngten

Konusenden von Ringfilterelement (10) und Innenzarge (3) liegen (Merkmal f)).

Die US 41 35 899 (D4) beschreibt eine zweistufige Luftreinigungs-Anlage, die eine

erste Zentrifugierstufe zur Vorreinigung und Entfernung großer Partikel im Luftstrom und eine zweite Filterstufe mit einem äußeren konischen Hauptfilter (principal filter 131) aus gefaltetem Papier und einem inneren konischen Sicherheitsfilter

(safety filter 131) aus porösen Material umfasst (vgl. Sp. 1, Z. 5 - 10, 65; Sp. 2,

Z. 18 - 22; Fig. 1). Die Filtereinrichtung nach Anspruch 1 unterscheidet sich von

dieser Filtereinrichtung dadurch, dass kein zusätzliches Sicherheitsfilter, aber eine

Innenzarge zum Stützen des faltenförmigen Ringfilterelementes vorgesehen ist.

Die US 3 458 050 (D5) sieht einen konischen Filtereinsatz zum Einbau in Fluidleitungen vor, der aus einem in Falten gebogenen Metallgitter (corrugated wire mesh

4) und einem inneren perforierten Metallmantel (perforates sheet metal core 14)

besteht, die über Endkappen (end caps 12, 13) fest miteinander verbunden sind

(vgl. Fig. 1 - 5, Sp. 1, Abstract, Sp. 6, Z. 22 - 30, Z. 52 - 55). Hiervon unterscheidet

sich der Anmeldungsgegenstand nach Anspruch 1 schon durch die lösbare Verbindung von Ringfilterelement und Innenzarge, sodass das Ringfilterelement separat gewechselt werden kann.

5. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1, dessen gewerbliche Anwendbarkeit

nicht in Zweifel steht, beruht auch auf erfinderischer Tätigkeit.

Als nächstliegenden Stand der Technik ist in der geltenden Beschreibungseinleitung die DE 93 12 856 U1 (D6) angegeben. Durch diese Druckschrift ist eine Öl-

oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors bekannt geworden, welche gemäß Merkmalsgliederungspunkt a) des geltenden Anspruchs 1

-

mit einem lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel

(20) eines Filtergehäuses (30) abtrennbar gelagerten Innenzarge (Stützkörper 11) verbundenen Ringfilterelement (Filterkörper 14) (vgl. D6, S. 1, 1. bis 3. Absatz; Fig. 1),

-

das aus zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in

Radialebenen dieses Elementes verlaufenden Faltkanten

und durch Endscheiben gedichteten Stirnseiten (15, 16) besteht (vgl. D6, S. 5, 3. Absatz).

Das aus der D6 bekannte Ringfilterelement (10) ist zwar auch auswechselbar

(S. 4, 2. Absatz, 1. Satz), jedoch bei im Filtergehäuse (30) verbleibender Innenzarge (11). Denn dort wird das Ringfilterelement (Filterkörper 14) beim Herausdrehen des Deckels (20) aus dem Gehäuse (30) durch eine Rasteinrichtung mitgenommen, alleine mit dem Deckel angehoben und dann ausgewechselt (vgl. D6,

S. 6, 2. u. 3. Absatz), während bei der anmeldungsgemäßen Filtereinrichtung nach

Merkmal b) des geltenden Anspruchs 1 die Innenzarge (3) an dem Deckel (2) des

Filtergehäuses (1) verbleibt.

Weitere Gemeinsamkeiten mit der Filtereinrichtung nach D6 besitzt die anmeldungsgemäße Filtereinrichtung jedoch nicht, auch nicht mit der Merkmalsgruppe

e).

Aus den Angaben auf Seite 3 der D6, Zeilen 1 und 2, könnte zwar gefolgert werden, dass das Ringfilterelement (14) zumindest in einem axialen Teilbereich direkt

an der zylindrischen Außenfläche der Innenzarge anliege, da dort beschrieben ist,

dass der Innendurchmesser D des Filterkörpers (14) etwas kleiner sei als der

größte Durchmesser d des Stützkörpers (11). An anderen Stellen der Druckschrift

D6 ist im Gegensatz dazu aber angegeben, dass der Innendurchmesser D des

Ringfilterelements (14) etwas größer sei als der größte sei Durchmesser d des

Stützkörpers (11). Nur so aber kann der Fachmann eine technisch funktionsfähige

Lösung erkennen (siehe dazu auch Anspruch 1, Kennzeichenteil, und Ausführungsbeispiel zu Fig. 3 auf Seite 6, 2. Absatz).

Nur mit einem größeren Inndendurchmesser D des Ringfilterelementes ergibt sich

die gewünschte gleitende axiale Verschiebbarkeit (6, Seite 3, Abs. 1) des Filterkörpers mit den beiden Stirnscheiben auf dem Stützkörper. Der Senat vertritt daher die Auffassung, dass es sich bei der Textstelle auf S. 3 Zeilen 1 und 2 um eine

offensichtlich falsche Angabe handelt und nicht um eine alternative Ausführungsform.

Demnach kann es sich bei technisch sachgerechter Auslegung der Angaben in

der D6 nur um einen etwas größeren Innendurchmesser D des Ringfilterelements

(14) und bei der Angabe „eines etwas kleineren Innendurchmessers D des Ringfilterelements (14)“ nur um einen offensichtlichen Schreibfehler handeln.

Folglich kann das Ringfilterelement (14) nach der D6 nicht das im Merkmal e) des

geltenden Anspruchs 1 angegebene Merkmal erfüllen, dass es zumindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens

einen axialen Teilbereiches liegendem Umfang direkt an der zylindrischen Außenfläche der Innenzarge (Stützkörper (11)) anliegt, so wie es die Prüfungsstelle bei

dem Filterelement (14) und dem Stützkörper (11) der D6 gesehen hat.

Aus der DE 41 31 353 A1 (D1) ist eine Ölfiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors bekannt, die neben den Merkmalen des Merkmalsgliederungspunkts a) auch

alle Merkmale des Merkmalsgliederungspunkts b) aufweist.

Dort ist nach Merkmalsgliederungspunkt a) ein Ringfilterelement (7, 78) vorgesehen, das lösbar mit einer an einem abnehmbaren Deckel (5) eines Filtergehäuses

(2) abtrennbar gelagerten Innenzarge (Trägerteil (12, 81)) verbunden ist, das aus

zick-zack-förmig gefaltetem Bahnenmaterial mit in Radialebenen dieses Elementes verlaufenden Faltkanten und durch Endscheiben gedichteten Stirnseiten (Endscheiben 80, Fig. 4) besteht (vgl. Sp. 1, Z. 54 bis 57, Z. 67, 68; Sp. 2, Z. 24 bis 29;

Sp. 4, Z. 47 bis 58; Fig. 1, 4) und das nach Merkmalsgliederungspunkts b) bei an

dem Deckel (5) des Filtergehäuses (2) verbleibender Innenzarge (Trägerteil 12)

auswechselbar ist, weil dort die Filterelemente getrennt ersetzt werden können,

wie insbesondere in Spalte 2, Zeilen 24 bis 37 und Spalte 5, Zeilen 25 bis 33 ausgeführt ist.

Die Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors nach Anspruch 1

unterscheidet sich demnach von diesen bekannten Filtereinrichtungen nach D1

und D6 dadurch, dass

das Ringfilterelement (10) eine konische Innenfläche und die

Innenzarge (3) eine konische Außenfläche besitzen (vgl.

Merkmal c)),

die konischen Flächen des Ringfilterelementes (10) und der

Innenzarge (3) komplementär zueinander ausgebildet sind

(vgl. Merkmal d)),

das Ringfilterelement (10) zumindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang direkt an

der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) anliegt (vgl.

Merkmal d)) und

die verjüngten Konusenden von Ringfilterelement (10) und

Innenzarge (3) an dem freien Ende der Innenzarge (3) liegen

(vgl. Merkmal f)).

Hinweise auf eine solche konische Ausgestaltung von Ringfilterelement und Innenzarge kann weder die Filtereinrichtung nach der D1 noch nach der D6 geben,

da das Filterelement (7) und die Innenzarge (Trägerteil 12) nach der D1 und das

Filterelement (14) und die Innenzarge (Stützkörper 11) nach der D6 zylindrisch

ausgebildet sind, die Filterelemente nur dann zumindest in einem axialen Teilbereich direkt an der Außenfläche der Innenzarge anliegen, wenn diese unter dem

Druck des durchströmenden Fluids nach Innen verformt werden (vgl. D6, S. 3,

2. Absatz; D1, Fig. 1 u. 4) und bei keiner dieser zwei Filtereinrichtungen ein freies

Ende der Innenzarge vorgesehen ist. Bei diesen Filtereinrichtungen ist zwar die

getrennte Auswechselbarkeit alleine des Ringfilterelementes ohne die Innenzarge

schon angesprochen (vgl. D6, S. 3, 1. Absatz, letzter Satz, u. D1, Sp. 1, Z. 30 –

34), eine konische Ausgestaltung nach den Merkmalen c) bis f) vermögen sie dem

Fachmann jedoch nicht nahe zu legen.

In der Druckschrift CH 646 344 A5 (D3) ist zwar eine Filtereinrichtung mit einem

Filtergehäuse mit abnehmbaren Deckel und einem auswechselbarem konisch

ausgebildeten Filterelementeinsatz (30) vorbeschrieben, die jedoch als Luftfilter

insbesondere in Verbrennungskraftmaschine von größeren Kraftfahrzeugen Verwendung findet (vgl. D3, S. 2, rechte Sp., Z. 60, bis S. 3, linke Spalte, Z. 7 u. 42 -

44). Da bei Einsatz unter rauen Bedingungen der Filterelementeinsatz häufig gewechselt werden muss, soll zur Senkung der Transport- und Lagerhaltungskosten

zum einen der große Volumenbedarf der konisch ausgebildeten Filterelementeinsätze reduziert werden und zum anderen die langlebigen Teile länger benutzbar

sein (vgl. S. 3, linke Spalte, Z. 42 – 47). Dies soll durch die Schaffung eines Filterelementeinsatzes (30) geschehen, der aus vier voneinander unabhängigen Komponenten besteht:

-

Die erste Komponente wird durch einen innen liegenden konischen Mantel (32) aus Metall oder Kunststoff mit einer

Vielzahl von über die gesamte Länge verteilte Öffnungen

(34),

-

die zweite Komponente durch eine langgestreckte konische

Hülse (44) mit einem dünnen Sicherheitsfilter (46) (vgl. S. 4,

linke Spalte, Z. 4 – 10, Z. 24 - 27; Fig. 1, 3),

-

die dritte Komponente durch ein längliches Filterelement (54)

gebildet, das aus einem dehnbaren Filterteil (56) mit einer

Vielzahl von Falten (58) besteht, wobei die Falten vor dem

Einbau in den Filterelementeinsatz so zusammengefaltet

sein können, dass es eine zylindrische Form entsprechend

Fig. 3 einnimmt, und nach dem Einbau so gedehnt und aufgefaltet sein können, dass es die in Fig. 1 erkennbare konische Form einnimmt, die der Form des Mantels (32) entspricht (vgl. S. 4, linke Spalte Z. 40 – 49). Mit dem Ende des

Filterteils (56) ist eine Endkappe, z. B. durch Verkleben, verbunden (vgl. S. 4, linke Spalte Z. 55 – 57, Fig. 1, 3).

-

Die vierte Komponente wird durch einen hülsenförmigen äußeren Mantel (68) gebildet, der ebenfalls eine konische Form

aufweist und vorzugsweise aus offenzelligem Urethanwerkstoff besteht und somit für Luft und Gase durchlässig ist (vgl.

S. 4, rechte Spalte Z. 8 – 16, Fig. 1, 3).

Bei der anmeldungsgemäßen Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung eines Verbrennungsmotors sind anders als bei diesem Filterelementeinsatz für einen Luftfilter

nach der D3 nur zwei Filterelementeinsatz-Komponenten vorgesehen, nämlich

das Ringfilterelement (10) und die Innenzarge (3). Das Ringfilterelement (10) entspricht zwar dem Filterelement (54) nach der dritten Komponente der D3, unterscheidet sich aber von diesem durch eine feste konische Innenfläche schon vor

dem Filterzusammenbau im unmontierten Zustand, die beim Zusammenbau der

Filterkomponenten weder gedehnt noch aufgefaltet werden kann. Ein Dehnen

oder Auffalten ist schon deshalb nicht möglich, weil die Falten des Ringfilterelementes an den Stirnseiten durch Endscheiben fixiert sind (vgl. Merkmalsgliederungspunkt c) und letztes Merkmal des Merkmalsgliederungspunkts a)). Deshalb

ist bei der anmeldungsgemäßen Filtereinrichtung auch kein weiterer äußerer Mantel erforderlich, um das faltenförmige Ringfilterelement (10) zu stützen oder zu fixieren.

Gemäß der Druckschrift D3 wird zum Zusammenbau der vier Filterkomponenten

des Filterelementeinsatzes zuerst die konische Hülse (44) über die Außenfläche

des Mantels (32) geschoben und dann der äußere Mantel (68) um das noch zusammengefaltete zylindrische Filterelement angeordnet, wobei das Ende (70) mit

dem kleineren Durchmesser des Mantels (68) gegen die Endkappe (62) des Filterteils 56 anliegt (vgl. S. 4, rechte Spalte, Z. 51 – 58). Anschließend wird der konische Mantel (32) mit der daran befestigten Hülse (44) nach unten durch die Innenwand (61) des Filterteils (56) geschoben bis sich der Mantel (32) mit einer Verriegelungsrippe (42) an der Endkappe (62) des Filterteils (56) verriegelt. Dabei

weitet der Mantel (32) aufgrund seiner konischen Form die Falten (58) des Filterteils (56) auf, bis das Filterteil eine konische Form einnimmt (vgl. S. 4, rechte Spalte, Z. 66 – S. 5, linke Spalte, Z. 10).

Zum Zusammenbau der zwei Filterelement-Komponenten der anmeldungsgemäßen Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung wird jedoch anders als bei der Filtereinrichtung für Luftfilter nach der D3 das Ringfilterelement (10) mit seiner weiten Konusöffnung mit Abstand auf die Innenzarge über deren freies, verjüngtes Konusende

aufgeschoben und dabei werden im Unterschied zu der D3 die inneren Faltenkanten des Ringfilterelements weder berührt noch gedehnt (vgl. S. 2, 2. Absatz

der ursprünglichen Unterlagen bzw. S. 2, letzter Absatz und S. 2a, 1. Absatz der

geltenden Unterlagen). Dazu dient im Anspruch 1 der Patentanmeldung zum einen die durch die Fixierung des gefalteten Bahnenmaterials an den Stirnseiten mit

Endscheiben (11) vorgesehene feste konische Innenfläche des Ringfilterelements

nach den Merkmalen a) und c), die sich nicht mehr aufweiten lässt, und zum anderen die an dem Deckel (2) des Filtergehäuses (1) verbleibende Innenzarge (3)

nach Merkmal b) und deren freibleibendes verjüngtes Konusende nach Merkmal

f). Erst bei fertiger Montage liegt das Ringfilterelement (10) nach Merkmal d) zumindest in einem axialen Teilbereich über jeweils einen gesamten innerhalb dieses mindestens einen axialen Teilbereiches liegenden Umfang direkt an der konischen Außenfläche der Innenzarge (3) an.

Dies ist eine ganz andere Lösung als die in der D3, wo der als Innenzarge dienende konische Mantel (32) in das zunächst noch zylindrische ringförmige Filterteil

(56) geschoben wird und dabei dessen Falten aufweitet. Darüber hinaus verbleibt

dort der konische Mantel beim Filterwechsel nicht an dem Deckel (14) des Filtergehäuses, sondern wird erst nach dem Einführen in das Filterteil (56) wieder an

dessen Endkappe (62) befestigt.

Der völlig unterschiedliche Aufbau und auch die andere Zweckbestimmung der

Filterelemente in der D3 veranlassen den Fachmann im Gegensatz zur Auffassung der Prüfungsstelle nicht, die in den Druckschriften D6 oder D1 aufgezeigten

Filtereinrichtungen mit konisch ausgebildeten Filterkomponenten nach den Unterschiedsmerkmalen c), d) und f) des Anspruchs 1 zu versehen. Durch die aufwändige Lösung der D3 wird der Fachmann eher gehindert, hieraus irgendwelche

Vorbilder zu entnehmen und umzusetzen.

Auch weitere im Verfahren befindliche Stand der Technik enthält keine näherkommenden Hinweise oder Anregungen zu der Filtereinrichtung nach Anspruch 1.

Wie bereits zur Neuheit in Kapitel 4 ausgeführt ist, umfasst die aus der

US 41 35 899 (D4) bekannte zweistufige Luftreinigungs-Anlage zwar eine Filtereinrichtung mit einem konisch ausgebildeten Ringfilterelement (principal filter 131),

das dort aus gefaltetem Papier (pleated paper 141) besteht, aber nicht die beim

anmeldungsgemäßen Filter vorgesehene Innenzarge zur lösbaren Halterung des

Ringfilterelementes und zur Stützung seiner Falteninnenkanten während der Filtration (vgl. Sp. 1, Z. 5 - 10, 65; Sp. 2, Z. 18 - 22; Fig. 1). Im Vordergrund dieser

Druckschrift steht die Verbesserung der Mittel zum Abdichten, um sicher zu stellen, dass alle Luft die Filter passiert, zumindest den dort vorgesehenen zweiten

Sicherheitsfilter (safety filter 131), wobei auch der Aufbau der Luftreinigungsanlage verbessert werden soll, damit die Filtereinsätze einfacher, schneller und sicherer gewechselt werden können (vgl. Sp. 1, Z. 20 - 27). Die dort vorgesehenen

Maßnahmen betreffen Mittel (mounting member 147, 150) zum Abdichten, Flossen (fins 163) im Gehäuse (111) zum Stützen beim Einsetzen und den abnehmbaren Deckel (end cap 170) zum endgültigen Fixieren und Befestigen des Ringfilterelementes (131) im Gehäuse (111) (vgl. Sp. 2, Z. 29 - 38, Z. 59 - 64). Zudem wird

durch die „fins“ (163) der axial eintretende Luftstrom in eine Vertikalbewegung gelenkt und eine Zentrifugalkraft erzeugt, wodurch sich die Partikel nach außen und

zu dem offenen Ende des Gehäuses (111) bewegen (vgl. Sp. 2, Z. 49 - 55). Diese

Maßnahmen können dem Fachmann jedoch keine Anhaltspunkte zu einer lösbaren Befestigung eines konischen Filterelements an einer konischen Innenzarge

geben.

Auch der in der US 3 458 050 (D5) aufgezeigte konische Filtereinsatz zum Einbau

in Fluidleitungen gibt keine näherkommenden Anhaltspunkte, da dort das aus einem in Falten gebogenen Metallgitter (corrugated wire mesh 4) bestehende Ringfilterelement nicht lösbar, sondern über die Endkappen (end caps 12, 13) fest mit

dem innen liegenden perforierten Stützmantel (perforates sheet metal core 14)

verbunden ist, weil die Enden des Metallgitters (4) durch Löten, Schweißen oder

mittels Kunstharz an den Endkappen (12, 13) befestigt sind und der Stützmantel

(14) auch von den Endkappen gehalten ist (vgl. Fig. 1 - 5, Sp. 1, Abstract, Sp. 6,

Z. 22 - 30, Z. 52 - 55).

Da

die

übrigen Druckschriften DE 42 40 656 A1, DE 94 11 212 U1,

EP 05 59 011 A1, DE 89 10 190 U1 (D2), DE-AS 12 78 404, GB 21 91 959 A und

die im Beschwerdeverfahren genannte EP 0 682 967 B1 nur Filtereinrichtungen

mit zylindrisch ausgebildeten Filterelementen und Stützkörpern bzw. Innenzargen

offenbaren, wie der Neuheitsvergleich in Kapitel 4 des Beschlusses gezeigt hat,

liegen diese Druckschriften zumindest ebenso so weit von der Filtereinrichtung

nach Anspruch 1 ab wie die eingangs zum Stand der Technik erläuterten Druckschriften D6 und D1. Sie können daher auch keine Hinweise auf die konischen

Ausgestaltungsmerkmale des Ringfilterelements und der Innenzarge nach dem

geltenden Anspruch 1 geben.

Auch eine Kombination des Standes der Technik führt den Fachmann nicht zu der

Öl- oder Kraftstofffiltereinrichtung nach Anspruch 1, auch nicht zusammen mit einfachen fachmännischen Überlegungen. Es ist vielmehr erfinderische Tätigkeit erforderlich, um die im Anspruch 1 angegebene Lehre aufzufinden.

Nach alledem ist der Gegenstand nach Anspruch 1 patentfähig und der Anspruch 1 somit gewährbar.

Mit diesem zusammen sind auch die Unteransprüche 2 bis 11 gewährbar, die auf

vorteilhafte Ausgestaltungen einer Filtereinrichtung nach Anspruch 1 gerichtet

sind.

Dehne

Dr. Huber

Pagenberg

Dr. Prasch

Hu